Zweibrücken Keine Lärmschutzwand nötig

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Der Stadtrat hat gestern Abend den aktuellen Entwurf des Bebauungsplans „Canadasiedlung – Nahversorgung“ samt Umweltbericht gebilligt und eine erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wird notwendig, weil das schalltechnische Gutachten überarbeitet werden musste. Änderungen betreffen vor allem den Zu- und Ausfahrtsbereich des geplanten Lebensmittelmarktes.

Der Bebauungsplan umfasst das 1,4 Hektar große Gebiet zwischen Quebec-, Ontario-, Steinhauser Straße und Oberer Himmelsbergstraße. Ziel der Ansiedlung ist es, das Nahversorgungsdefizit für Teile der Bevölkerung im östlichen Stadtgebiet zu beseitigen und die Grundversorgung sicherzustellen. Die Gesellschaft für Wohnen und Bauen (Gewobau) verhandelt seit Monaten mit dem voraussichtlichen Betreiber, dem Discounter Netto, allerdings sind bis dato laut Gewobau-Geschäftsführer Rolf Holzmann noch keine Verträge unterzeichnet worden. Eine mögliche Eröffnung des Marktes ist dennoch für 2017 anvisiert. Vorgesehen ist eine Verkaufsfläche von 1020 Quadratmetern und ein Parkplatz mit zwei Teilflächen, der Raum für 75 Personenwagen bietet. Während der Betriebszeit von 6 bis 21.30 Uhr wird mit rund 1500 Parkbewegungen gerechnet. Um den Einkaufsmarkt bauen zu können, muss das Richtung Nordwesten stark abfallende Gelände aufgeschüttet werden. Oberbürgermeister Kurt Pirmann informierte gestern in der Stadtratssitzung, dass das Planungsbüro Firu festgestellt hat, dass aufgrund der erwarteten Emissionen keine Lärmschutzwand notwendig ist. Der Eingangsbereich des Marktes schirme einen Teil des Verkehrslärms ab. (ts)

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