Zweibrücken Katholisches Krankenhaus: Ein Besucher am Tag, eine Stunde, ab Dienstag

Das Nardini ermöglicht – sehr eingeschränkt – von Dienstag nach Pfingsten an wieder Besuche bei Patienten.
Das Nardini ermöglicht – sehr eingeschränkt – von Dienstag nach Pfingsten an wieder Besuche bei Patienten.

Das Nardini-Klinikum lockert seine Besucherregelung. Wer in einem der beiden Krankenhäuser in Zweibrücken oder Landstuhl stationär behandelt wird, kann ab Dienstag , 2. Juni, von einer Person Besuch empfangen. Nur einer und auch nur eine Stunde am Tag. Über die neue Handhabung informierte das Krankenhaus am Freitag.

Wegen der Corona-Krise waren Besuche im Katholischen Krankenhaus an der Kaiserstraße in den vergangenen Wochen fast völlig untersagt. Lediglich auf der Palliativstation und bei der Geburtshilfe in Landstuhl wurden Ausnahmen gemacht. Die wird es auch weiterhin geben, sagt Thomas Frank, Pressesprecher des Nardini-Klinikums. Ab Dienstag soll nun jeder Patient wieder Besuch empfangen dürfen.

Dafür muss er eine mindestens 18 Jahre alte Person, die in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu einem an Covid-19-Erkrankten hatte, benennen. Diese darf ihn während seines Krankenhausaufenthaltes besuchen. Wer das ist, sollte allerdings gut überlegt sein. Denn das Besuchsrecht bleibt alleine bei dieser Person. Ein Wechsel ist nicht möglich. Die Hygiene-Konzepte der Landesregierung sind zu beachten.

Das Ganze wird streng kontrolliert. Die Besucher müssen nämlich einen Besucherschein mit ihren persönlichen Daten ausfüllen. Dieser kann im Internet auf der Homepage des Nardini-Klinikums heruntergeladen und ausgedruckt werden. Beim Besuch im Krankenhaus muss er gleich am Haupteingang vorgezeigt werden. Außerdem muss sich der Besucher ausweisen – beispielsweise mit Führerschein oder Personalausweis.

Ist das geschafft, darf er für maximal eine Stunde am Tag zum Patienten. Die Besuchszeit beginnt um acht und endet um 18 Uhr. Während des gesamten Aufenthaltes muss ein Mund- Nasenschutz getragen werden. „Ein Gesichtsvisier reicht nicht“, betont Frank. Da nur ein Besucher ins Zimmer darf, müssen sich die Patienten in den Mehrbettzimmern abstimmen, wer wann besucht wird. Das diene der Einhaltung der Corona-Regeln – beispielsweise des Mindestabstandes. Wer Fieber, Husten oder sonstige Erkältungssymptome hat, wird nicht eingelassen.

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