Zweibrücken Jugendamt: 36 Fälle pro Sozialarbeiter

In Zweibrücken kamen im Jahr 2016 auf einen Sozialarbeiter im städtischen Jugendamt insgesamt 36 zu betreuende Fälle. Zum Vergleich: Eine kürzlich veröffentlichte Studie spricht von 50 bis 100 laufenden Fällen, die die meisten Sozialarbeiter in Deutschlands Jugendämtern zu betreuen hätten. Die Studie wird laut Jugendamtsleiter Jörg Klein allerdings kritisch gesehen.

Insgesamt 233 Fälle betreuten die sechseinhalb städtischen Jugendamts-Sozialarbeiter laut Klein im Jahr 2016. Somit kamen auf einen Sozialarbeiter 36 Fälle. Im Jahr 2015 waren es 33 Fälle, im Jahr 2014 ebenfalls 36, wie Klein berichtet. Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor. „Wir versuchen, einen angemessenen Personalschlüssel einzuhalten“, betont Klein. Um genau diesen Personalschlüssel ging es bei der von der Hochschule Koblenz durchgeführten Studie, die zu dem Ergebnis kam, die meisten Sozialarbeiter in Deutschlands Jugendämtern betreuten zwischen 50 und 100 Fälle. Das seien zu viele, den Aufgaben des Jugendschutzes könne nicht mehr nachgekommen werden, folgerte die Studie. Angemessen seien 35 Fälle. Allerdings, so Klein vom städtischen Jugendamt, sei die Studie mit Vorsicht zu genießen. Sie habe methodische Mängel, die ein Bild entstehen ließen, das so nicht ganz zutreffe. Diese Meinung teilten auch andere Jugendamtsleiter, wie sich jüngst bei einer gemeinsamen Tagung gezeigt habe, fasst Klein zusammen. Zweibrücken hat nach Meinung des Jugendamtsleiters mit 36 Fällen pro Sozialarbeiter „einen recht guten Schlüssel. Wir können uns gut um die Fälle kümmern.“ Es gehe stets um Hilfen zur Erziehung „im weitesten Sinne“, so Klein. Um Beratung, ambulante Hilfe, Familienhilfe, Tagesunterbringung im ambulanten Hilfezentrum in der Canadasiedlung bis hin zur Entscheidung, ob ein Kind in ein Heim oder zu einer Pflegefamilie muss. „Es sind überwiegend die Eltern, die sich hilfesuchend an uns wenden, vereinzelt kommen die Kinder aber auch selbst oder Bekannte oder Verwandte melden sich. Im Prinzip kann sich jeder an uns wenden, wenn er Hilfe für angebracht hält. Wir prüfen das dann“, erläutert Klein die Vorgehensweise. Manchmal seien die Eltern oder Alleinerziehende schlichtweg überfordert, weil es beispielsweise plötzlich zu einem Pflegefall in der Familie komme und die vielfältigen Belastungen nicht mehr zu schaffen seien. Jeder Fall sei anders und anders arbeitsintensiv. Klein: „Manche brauchen einmalig Hilfe und dann läuft das, mit anderen muss man jede Woche Gespräche führen.“ Betreut würden Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und nur dann bis 21 Jahre, wenn es sich um die Fortsetzung von Hilfen handele.

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