Corona Inzidenz in Zweibrücken steigt – diese Regeln gelten
Neue Fälle (Mittwoch, 12. Mai)
Zweibrücken: 7
Landkreis: 14
Stadt Zweibrücken
Inzidenz am Donnerstag: 94
Inzidenz am Mittwoch: 82
Inzidenz am Dienstag: 73
Inzidenz am Montag: 76
Inzidenz am Sonntag:73
Inzidenz am Samstag: 91
Inzidenz am Freitag: 79
Landkreis Südwestpfalz
Inzidenz am Donnerstag: 65
Inzidenz am Mittwoch: 72
Inzidenz am Dienstag: 72
Inzidenz am Montag: 73
Inzidenz am Sonntag: 70
Inzidenz am Samstag: 74
Inzidenz am Freitag: 76
Das gilt in Stadt (ab Do, 13. Mai) und dem Landkreis
Ausgangssperre: keine
Schulen: Wechselunterricht
Kindergärten: Regelbetrieb in festen Gruppen
Treffen in der Öffentlichkeit: Zwei Haushalte, maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahren plus vollständig Geimpfte plus Genesene.
Gastronomie: Bewirtung von Getesteten und Geimpften in der Außengastronomie erlaubt, ebenso Abholung und Lieferdienst
Einzelhandel: geöffnet
Friseure und Fußpflege: geöffnet, Test oder Impfung nicht erforderlich, aber Maske
Sport: Außensport: kontaktfrei erlaubt. Hallensport: kontaktfrei und mit Personenbegrenzung von einer Person auf 40 Quadratmeter erlaubt. Kindersport: für maximal 20 Kinder Sport auch ohne Abstand möglich.
Urlaub: In Ferienwohnung und Wohnwagen mit eigenen Sanitäranlagen erlaubt. In Hotels erlaubt, wenn eigenes Bad vorhanden und Frühstück auf dem Zimmer angeboten wird.
Überall dort, wo für den Zugang eine Testpflicht angeordnet ist, gilt: Man muss einen Nachweis über einen höchstens 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorlegen. Oder einen Nachweis, dass man vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss.