Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Halsbrecherische Flucht vor der Polizei: Zeuge erscheint nicht vor Gericht

Ein Zeuge war nicht vor Gericht erschienen, der den Fahrer des Motorrads gesehen haben will.
Ein Zeuge war nicht vor Gericht erschienen, der den Fahrer des Motorrads gesehen haben will.

Ein etwa 30-Jähriger wurde vor dem Amtsgericht Zweibrücken wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens angeklagt. Ein wichtiger Zeuge erschien allerdings nicht vor Gericht.

Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ist ein Zweibrücker vor dem Amtsgericht angeklagt. Als die Polizei ihn kontrollieren wollte, soll er Gas gegeben haben und mit seinem Motorrad geflüchtet sein.

Die Staatsanwaltschaft warf dem etwa 30-Jährigen vor, mit unangepasster Geschwindigkeit und einer rücksichtslosen, gefährlichen Fahrweise dem Streifenwagen davongefahren zu sein. Am 22. Juli vergangenen Jahres gegen 16.50 Uhr war er auf seiner Honda-Maschine aus Richtung Rimschweiler gekommen und wollte hinter einem Auto in den Kreisel einfahren, als ihn zwei Polizisten im Streifenwagen sahen, anhalten und kontrollieren wollten. Das Anhaltesignal ignorierte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft, schüttelte ablehnend den Kopf und fuhr weiter. Er beschleunigte das Motorrad und bog auf die Autobahn in Richtung Saarland ab, verließ die A8 an der Ausfahrt Ernstweiler und flüchtete weiter über die Daimler-Straße Richtung Bubenhausen und den Feld- und Radweg parallel zur Autobahn nach Webenheim. Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft auf der Autobahn bis zu 200 Stundenkilometer erreicht haben, innerorts mehr als Tempo 100 sowie auf dem Feldweg etwa Tempo 140 gefahren sein. Auf der Flucht habe er Fahrzeuge rücksichtslos links und rechts überholt und sei seinen Verfolgern schließlich entwischt. Die Fahrerlaubnis sei dem Angeklagten bereits im Mai 2022 entzogen worden, und das Motorrad sei nicht haftpflichtversichert gewesen.

Flucht über den Radweg und Autobahn

Da der Angeklagte sich weder zur Person noch zum Sachverhalt äußern wollte, wurden Zeugen gehört. Die beiden Polizisten sagten unisono aus, dass sie den Angeklagten aufgrund auffälliger Tätowierungen zweifellos als Fahrer identifizieren konnten. Er habe zwar einen Helm getragen, aber das Visier sei nicht geschlossen gewesen. Als er vor dem Kreisel auf die Einfahrt wartete, hätten sie ihn daher erkannt und kontrollieren wollen. Er habe zwar das eingeschaltete Stopp-Signal wahrgenommen, aber nur den Kopf geschüttelt und dann Gas gegeben.

Als er mit stark erhöhter Geschwindigkeit über die Autobahn flüchtete, seien sie mit Blaulicht und Martinshorn hinterhergefahren und hätten gesehen, dass er die A8 an der Abfahrt Ernstweiler verließ. Sie seien ihm durch Bubenhausen in Richtung Wolfsloch und über den Radweg nach Blieskastel in einigem Abstand gefolgt. Der Sichtkontakt sei immer wieder mal abgerissen. Der Angeklagte habe auf seiner Flucht auch mehrere Fahrzeuge gefährlich überholt. Vor Webenheim hatten die Polizeibeamten keinen Sichtkontakt mehr und brachen die Verfolgung daher ab. Der Fahrer des Streifenwagens meinte, dass er mit der Geschwindigkeit des Motorrades nicht mithalten konnte. Innerorts sei er vielleicht 70 bis 80 Stundenkilometer schnell gefahren.

Beide Polizisten kennen den Fahrer

Die Polizistin, die als Beifahrerin im Streifenwagen saß, sagte aus, dass der Angeklagte auf seiner Flucht über die Autobahn von der Fahrzeugkamera eines weiteren Zeugen gefilmt wurde. Motorrad und Mobiltelefon des Angeklagten seien im Nachhinein beschlagnahmt worden. Die Maschine der Marke Honda habe ohne Kennzeichen in der Garage gestanden. Der Angeklagte habe erklärt, „dass sein Papa ab und zu mit dem Motorrad fahren würde“. Das Handy sei zur Auswertung an die zuständige Stelle geschickt worden. Man habe darauf einen Screenshot des Zeitungsberichts über die Flucht gefunden sowie einen Chatverlauf mit einem Freund zur Fernsehserie „Alarm für Cobra 11 – die Autobahnpolizei“. Die Polizistin schätzte, dass der Flüchtende mit teils über 200 Stundenkilometern über die Autobahn brauste und innerorts und auch auf dem Radweg mit über 100 Stundenkilometern unterwegs war.

Der Verteidiger wollte von der Polizeibeamtin wissen, ob der Angeklagte eine Sturmhaube trug und wie weit sie im Ixheimer Kreisel von ihm entfernt war. „Acht, neun Meter etwa“, meinte sie. Er habe keine Sturmhaube getragen, das Visier sei hochgeklappt gewesen. Der Angeklagte sei ihr – wie auch dem Kollegen – durch verschiedene Einsätze bekannt. Der Streifenwagen verfüge zwar über eine Videoaufzeichnung, die Kamera sei aber zu diesem Zeitpunkt defekt gewesen.

Wichtiger Zeuge fehlt unentschuldigt

Dafür hatte ein Autofahrer seine Kamera eingeschaltet, als der Motorradfahrer über die Autobahn flüchtete. Er sagte als Zeuge aus, dass er auf der A8 in der 80er-Zone von dem Motorradfahrer mit sehr hoher Geschwindigkeit, „geschätzt 150 bis 160 km/h“, überholt wurde. Richter Matthias Heinzelmann spielte die Kameraaufzeichnung auf einem Bildschirm im Gerichtssaal ab. Darauf war zu sehen, wie ein Motorradfahrer den Wagen mit hohem Tempo überholte und danach rechts auf den Standstreifen ausscherte, um in der Ausfahrt Zweibrücken Mitte noch zwei Autos rechts zu überholen. Vier, fünf Sekunden später passierte der Streifenwagen diese Stelle. Richter Heinzelmann wies darauf hin, dass die Kamera beim Überholvorgang das Kennzeichen des Motorrads eindeutig eingefangen habe.

Ein weiterer Zeuge, der bei der polizeilichen Vernehmung angegeben hatte, Motorrad und Fahrer gesehen zu haben, war unentschuldigt nicht vor Gericht erschienen. Der Verteidiger verspricht sich von ihm eine Entlastung für seinen Mandanten. Wegen des Fehlens beantragte die Staatsanwaltschaft für den Zeugen ein Ordnungsgeld von 200 Euro. Der Richter unterbrach deswegen die Sitzung und beraumte zwei weitere Termine an, bei denen zum einen der Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen werden soll, zum anderen der letzte Zeuge aussagen soll. Die Verhandlung wird am 15. und 29. September, jeweils um 8 Uhr, fortgesetzt.

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