Zweibrücken Hallenbad: Obergrenze gilt nur für Erwachsene

Das Hallenbad kann jetzt wieder wie gewohnt zwischen 10 und 20 Uhr besucht werden.
Das Hallenbad kann jetzt wieder wie gewohnt zwischen 10 und 20 Uhr besucht werden.

Seit Mittwoch, 15. September, dürfen je nach Warnstufe nur noch 25 (Warnstufe 1), zehn (Stufe zwei) oder fünf (Stufe drei) Ungeimpfte ins Hallenbad. Diese Zahlen beziehen sich nach Angaben der Stadtwerke auf Erwachsene. Kinder und Jugendliche zählen nicht mit, allerdings benötigen Jugendliche ab zwölf Jahren einen Schülerausweis. Bei den Schülern geht man davon aus, dass sie in der Schule ohnehin getestet sind und für die unter Zwölfjährigen gibt es ohnehin noch keinen zugelassenen Impfstoff. Das Land Rheinland-Pfalz setzt sie deshalb mit Geimpften und Genesenen gleich. Mit dem Einführen dieser Regel können Bad und Sauna wieder sieben Tage in der Woche jederzeit von 10 bis 20 Uhr besucht werden. Die Unterteilung in die bisherigen drei Besuchsblöcke entfällt. Auch montags ist das Bad nach Angaben der Werke wieder offen. Das Schulschwimmen und die Schwimmkurse werden wie früher im den täglichen Betrieb gehalten. Mit der Umstellung sind die Werke gerade dabei.

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