Zweibrücken Freie Wähler warten auf Urteilsbegründung, erwägen weiter Klage gegen Outlet-Sonntage

Im 101 Abgeordnete starken Mainzer Landtag haben die Freien Wähler sechs Mandate inne.
Im 101 Abgeordnete starken Mainzer Landtag haben die Freien Wähler sechs Mandate inne.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vom Donnerstag, das die Rechtmäßigkeit von Sonntag-Sonderöffnungszeiten des Outlets auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungszeiten-Gesetz bestätigt, erwägt die Fraktion der Freien Wähler im rheinland-pfälzischen Landtag nach wie vor eine Verfassungsklage gegen das Ladenöffnungszeiten-Gesetz.

„Wir sehen aus Gleichbehandlungsgründen Regelungsbedarf beim Gesetzgeber und wollen den Mangel notfalls auch vom Verfassungsgericht feststellen lassen“, sagte Fraktionspressesprecher Ralf Helfenstein am Freitag. Man habe die Berichterstattung zum Urteil interessiert verfolgt. Man werde nun die schriftliche Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts abwarten und das weitere Vorgehen dann beraten.

Das OLG hatte eine Unterlassungsklage des Modehändlers Steffen Jost (Grünstadt) gegen einen Outlet-Mieter, die Modemarke Betty Barclay, in zweiter Instanz zurückgewiesen. Die Beteiligung der Firma an den Verkaufsoffenen Sonntagen des Outlets in den Hauptferienzeiten – Ostern, Sommer, Herbst – stehe in Einklang mit dem vom Landtag erlassenen Ladenöffnungszeitengesetz. Die den anklingenden Zweifel des OLGs, ob die damaligen Annahmen des Gesetzgebers mit den tatsächlichen Verhältnissen heute aber noch übereinstimmen, teilen die Freien Wähler, so ihr Fraktionssprecher am Freitag, wie auch einzelne andere Abgeordnete anderer Fraktionen. Die Landregierung kündigte selbst eine Überprüfung an, will aber zuvor unter anderem das Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der S-Bahn bis Zweibrücken Hauptbahnhof und die eingeleiteten Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren zur geplanten Erweiterung des Outlets abwarten. Beides kann den Status des Outlets als Tourismusziel in der Großregion beeinflussen. Die Freien Wähler stellen sechs Abgeordnete im 101 Abgeordnete zählenden Landtag. Fraktionen haben nach Artikel 130 der Landesverfassung das Recht, „eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs darüber (zu) beantragen, ob ein Gesetz (…) verfassungswidrig ist.“ Die auch klagebefugten Gewerkschaften und Kirchen hatten auf Klagen verzichtet.

Outlet-Betreiber Via Outlets geht davon aus, dass sieben Prozent der über das Jahr das Outlet anreisenden Kunden dies an verkaufsoffenen Sonntagen tun. Modehändler Jost und sein Bundesverband Textil, Schuhe, Leder, gehen von 10 bis 15 Prozent des Jahresumsatzes aus, die die Outlet-Geschäfte an Sonntagen machen. Via Outlets gab den Jahresumsatz für das Jahr 2019 (letzte Angabe) mit 134 Millionen Euro an. In den erweiterten Sonderöffnungszeiten sieht Jost und sein Bundesverband, dem er als Präsident vorsteht, einen unlauteren Wettbewerbsvorteil des Outlets und will diese Position nach dem Scheitern vorm OLG nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüfen lassen.

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