Zweibrücken
Feuerwehrmann soll gedroht haben, Polizistin umzubringen
Zahlreiche Anrufe, Textnachrichten und eine mutmaßliche Morddrohung: Ein Feuerwehrmann soll einer Polizistin über Monate nachgestellt haben. Bereits Ende 2024 wurde der Fall am Amtsgericht Zweibrücken verhandelt. Während des Prozesses begab sich der angeklagte Feuerwehrmann in stationäre psychiatrische Behandlung und konnte nicht mehr an den Verhandlungen teilnehmen. Da der nächste Verhandlungstag somit nicht mehr innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Drei-Wochen-Frist anberaumt werden konnte, wurde das Verfahren abgebrochen. Im Februar konnte der Angeklagte die psychiatrische Einrichtung verlassen und wurde festgenommen. Seit Freitag wird der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt. Die Anklage lautet: „Bedrohung und Nachstellung in besonders schwerem Fall“.
Kontaktaufnahme startete vor vier Jahren
Die Kontaktaufnahme soll laut der Anklageschrift bereits vor knapp vier Jahren begonnen haben. Das vermeintliche Opfer selbst ist am ersten Verhandlungstag nicht anwesend. Damals hätten sich die Wege der Polizistin und des Feuerwehrmanns beruflich gekreuzt. Es folgten über Monate unzählige Anrufe sowie Textnachrichten, obwohl die Polizistin stets deutlich gemacht habe, kein Interesse an weiterem Kontakt zu haben. Ende 2023 soll der Mann dann unter einem Vorwand in die Dienststelle gekommen sein und ein gemeinsames Gespräch mit der Beamtin heimlich aufgezeichnet haben. Daraufhin erstattete sie Anzeige gegen ihn. Nur wenige Wochen später soll er gegenüber einem Kollegen gesagt haben, er wolle sich eine Waffe besorgen, um die Polizistin und anschließend sich selbst zu töten.
Die Polizei leitete nach diesen Vorfällen „Präventionsmaßnahmen unter Beschlussvorlagen“ ein, wie es der Polizist aus Kaiserslautern nennt, der die Ermittlungen übernommen hatte und im Prozess als erster Zeuge geladen ist. Dazu gehörten das Observieren des Feuerwehrmanns und das Aufzeichnen der Fahrstrecken seines Autos mit einem GPS-Gerät.
Angststörungen und Panikattacken
Laut dem Polizisten konnte dabei nachgewiesen werden, dass der Angeklagte unzählige Male am Wohnort sowie am Arbeitsplatz der Polizistin vorbeifuhr – „teilweise dreizehnmal in wenigen Stunden“. Zudem kam es zu Durchsuchungen seiner Arbeitsstelle sowie seiner Wohnung. Im Zeugenstand zeigt der Polizist Fotos von den Funden bei der Durchsuchung: „Unter anderem ein eingerahmtes Foto der Polizistin, mehrere Mobiltelefone sowie ein notiertes Passwort, das die Initialen und das Geburtsdatum der Polizistin enthält.“
Außerdem soll eine Notiz sichergestellt worden sein, in der das genaue Vorgehen bei einem Mord beschrieben wird. Direkt darunter soll die vollständige Adresse der Polizistin gestanden haben. Die Ereignisse hätten laut dem Zeugen dazu geführt, dass die Polizistin unter Angststörungen und Panikattacken leide.
Die Verhandlung wird am 8. September fortgesetzt.