Zweibrücken
(Fast) keine Konsequenzen für kurze Drogenvergangenheit eines Zweibrückers
Im Jahr 2020 handelte der Angeklagte mit kleineren Mengen Cannabis, woraufhin ihn das Amtsgericht Zweibrücken zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilte, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. In Discountern und an anderen Orten soll der Angeklagte mehrmals ein bis drei Gramm Cannabis zum Preis von zehn Euro pro Gramm verkauft haben. Nachdem in seiner Wohnung bei einer Hausdurchsuchung eine Waage, kleine Plastiktüten und andere Verkaufsutensilien gefunden worden waren, kam es zur Anklage. Weil Verteidigung und Staatsanwaltschaft in Berufung gingen, hing das Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2022 jedoch in der Luft.
Schnell wurde man sich jetzt in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht einig. Nach nicht einmal einer halben Stunde wandelte das Landgericht die Bewährungsstrafe in eine Geldstrafe um. Der Angeklagte muss 2000 Euro an die Kinderhilfe Zweibrücken zahlen. Die abgemilderte Strafe begründete Richter Michael Schubert zum einen mit der überarbeiteten Gesetzgebung für Cannabis. Zum anderen hinterließ der Angeklagte einen guten Eindruck bei Gericht. Weder vor noch nach seinem Drogenhandel im Sommer 2020 ist er mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Keine Überzeugungsarbeit erforderlich
Seine Bewährung habe der Angeklagte de facto bereits abgeleistet, lobte auch Staatsanwalt Felix Huth. Die Staatsanwaltschaft musste folglich von Verteidiger Max Kampschulte nicht lange überzeugt werden, um sich auf eine Geldstrafe einzulassen. Der 31-jähriger Zweibrücker kann nun seine Ausbildung zum Erzieher abschließen und sich ohne Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis überall bewerben.