Zweibrücken Für die Klinik reicht es nicht

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Schwarzfahrten verurteilte gestern die Große Jugendkammer beim Landgericht Zweibrücken einen 20-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land zu 18 Monaten Einheitsjugendstrafe.

Der junge Mann war am 31. Juli 2012 in Ixheim nach Mitternacht in der Langentalstraße einer Gruppe junger Leute begegnet. Er hat nach Auffassung des Gerichts einen 22-Jährigen, nachdem dieser nach einem Gerangel zu Boden gegangen war, unvermittelt mit den Fäusten traktiert und verletzt. Prellungen am Körper waren die Folge (). Die Kammer verurteilte den Mann zusätzlich wegen mehrerer Schwarzfahrten mit Bus und Bahn.

Er wurde von dem Vorwurf der Beleidigung und Bedrohung freigesprochen. Im September 2012 war er wegen einer Alkoholvergiftung in eine Klinik eingeliefert worden. Dort soll er morgens gegen 4.30 Uhr die Krankenschwester und den Pförtner beschimpft und ihnen mit dem Tod gedroht haben. Letztendlich wurde die Polizei hinzugezogen. Der Mann weigerte sich, den Anordnungen der Beamten zu folgen und beschimpfte nun auch diese. Er stellte sich gegen die beiden Beamten und griff einen von ihnen auch an.

Der renitente Mann musste, so die Schilderung der Beamten, gefesselt werden und die Nacht in einer Polizeizelle verbringen. Er habe den Polizisten gedroht, sie über seinen Motorradclub

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