Zweibrücken
E-Bike-Sturz in der Hofenfelsstraße: Keine Verurteilung nach Zeugenwirrwarr
Ein Mann Anfang 40 soll im April 2025 einen anderen Mann in Niederauerbach vom E-Bike gestoßen haben, wodurch dieser mit dem Kopf gegen eine Hauswand fiel. Der Mann war deshalb wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft hat sich das Ganze am 12. April 2025 gegen 15.30 Uhr in der Hofenfelsstraße ereignet, als ein Fahrzeug beladen wurde und die Beifahrertür offen stand. Der Geschädigte sei mit seinem E-Bike auf dem Bürgersteig vorbeigefahren. Nach einem Stoß gegen die Brust sei das Opfer wenig später gestürzt und habe sich Hautabschürfungen zugezogen. Eventuell komme als Anklagepunkt gegen den Zweibrücker noch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Betracht, meinte Oberamtsanwältin Gabriele Haas.
Nachdem er wegen dieser Vorwürfe den Führerschein abgeben musste, habe ihm in der Folge auch sein Arbeitgeber gekündigt, schilderte der Angeklagte vor Gericht. Deswegen sei er mittlerweile wieder verschuldet und auch der Vermieter habe ihm und seiner Lebensgefährtin gekündigt. „Das Ganze hat einen riesen Rattenschwanz nach sich gezogen“, meinte er. Er habe an diesem Tag seinen Wagen kurzzeitig zum Be- und Entladen auf dem Fußgängerweg geparkt. Die Lebensgefährtin habe noch eine Tasche aus der Einfahrt holen wollen und die Beifahrertür offen stehen lassen. Dann seien zwei Radfahrer gekommen, ein Mann und eine Frau. Die Frau sei links über die Straße am Auto vorbeigefahren, während der Mann zwischen Autotür und Hauswand durchmanövriert, den Kopf geschüttelt und herumgeblökt habe. „Ich habe ihn deshalb gefragt, ob er ein Problem hat.“ Der Radfahrer habe gestikuliert und sei aggressiv gegenüber seiner Freundin gewesen. „Der Mann fuhr oberkörperfrei weiter, was im April unpassend war“, so der Angeklagte. Als seine Freundin ins Auto stieg, sei er losgefahren. Und als er den Radfahrer passierte, habe dieser wieder gestikuliert, sodass er angehalten habe und ihn zur Rede stellen wollte. „Ich bin zu ihm hin, er hatte das Fahrrad zwischen den Beinen und ist über die eigenen Füße gestürzt“, erklärte der Angeklagte. Die Lebensgefährtin des Angeklagten schilderte den Ablauf sehr ähnlich.
Verteidiger: Lebensgrundlage entzogen
Richter Matthias Heinzelmann hielt dem Angeklagten vor, dass es schon fünf Verfahren wegen Streitigkeiten im Straßenverkehr gegen ihn gegeben habe. Zu einer Verurteilung habe aber keines dieser Ermittlungsverfahren geführt. Dennoch: Eine gewisse Emotionalität im Straßenverkehr sei ihm eigen. Verteidiger Thomas Traub hielt dem entgegen, dass man in dieser Sache seinem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen hat – und damit auch die Lebensgrundlage.
Der Geschädigte stellte den Ablauf teilweise ganz anders dar. Er habe gesehen, wie eine Frau aus dem Hof kam, die Autotür öffnete und wieder zurück ging. Er habe nicht mehr rechtzeitig bremsen können und schauen müssen, wie er zwischen Autotür und Hauswand noch durchkommt. Deshalb habe er den Kopf hin und her bewegt, was der Angeklagte wohl als Kopfschütteln gedeutet habe. Gesagt habe er gar nichts. Der Angeklagte sei kurz darauf im Auto neben ihm hergefahren und habe etwas gesagt, das er nicht verstanden habe – wegen des Fahrtwinds und weil er hörgeschädigt sei. Der Angeklagte sei ausgestiegen und habe dann gefragt, was das Kopfschütteln sollte. Er habe es erläutert und friedlich klären wollen, dass es ein Missverständnis gab. „Doch er fing an zu diskutieren und holte aus, um mich mit beiden Händen gegen den Oberkörper wegzuschubsen.“ Er sei mit dem Rücken gegen die Hauswand geflogen und das Fahrrad sei auf ihn gestürzt. „Ich hatte Kopfschmerzen und Schürfwunden.“ Als der Angeklagte ausgeholt habe, sei die Frau aus dem Auto gestiegen und habe ihn gebremst. Seine Lebensgefährtin, die mit ihrem Rad einige Meter vorausgefahren sei, habe auch mitgekriegt, dass etwas passiert war.
Mann bekommt seinen Führerschein wieder
Die Lebensgefährtin des Radfahrers sagte als Zeugin aus, der Angeklagte habe ihren Freund vom Fahrrad gerissen. „Als ich mich umdrehte, habe ich gesehen, dass sie Theater hatten.“ Sie habe aber nur gesehen, wie er auf dem Boden lag. Wenig später korrigierte sie sich, dass sie während der Fahrt auf dem Rad aus den Augenwinkeln heraus gesehen habe, wie der Angeklagte ihren Freund vom Rad gestoßen habe. Die Amtsanwältin merkte an: „Wenn Sie nach vorne sehen, können Sie nicht aus dem Augenwinkel etwas sehen, das hinter Ihnen passiert.“ Daraufhin reagierte die Zeugin unwirsch und sah nicht ein, dass Verteidiger und Staatsanwaltschaft ihre Aussagen hinterfragten. Durch dieses Verhalten und ihre Widersprüche kippte die Verhandlung zugunsten des Angeklagten.
Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidiger verkündete Heinzelmann, dass er das Verfahren einstellte – unter der Bedingung, dass der Angeklagte keine Entschädigung verlangte. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wurde aufgehoben.