Zweibrücken
Drogenschmuggel per Anwaltsbrief? Angeklagter bestreitet die Vorwürfe
Ein 38-Jähriger, der Ende 2022 eine Haftstrafe in der Zweibrücker Justizvollzugsanstalt absitzen musste, soll in einem Brief Drogen in seine Zelle geschmuggelt haben. Absender des Schreibens: sein Rechtsanwalt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, Handel mit psychoaktiven Stoffen betrieben zu haben. Er habe am 14. Dezember 2022 einen Briefumschlag erhalten, in dem zwei Papierblätter mit anhaftenden psychoaktiven Stoffen enthalten waren, die er verkaufen wollte. Erst 14 Monate nach der Tat wurde der Angeklagte mit dem Vorwurf konfrontiert. Sein Mainzer Anwalt Niko Brill fand die Dauer des Verfahrens zumindest seltsam. Was in der Zwischenzeit passiert beziehungsweise nicht passiert war, konnte in der Verhandlung am Montag jedoch nicht geklärt werden.
Angeklagter berichtet über Alltag im Gefängnis
Der Angeklagte, seit 14 Jahren verheiratet und dreifacher Familienvater, beteuerte, in seinem Leben noch nie etwas mit Drogen zu tun gehabt zu haben. Der Elektriker, der in der Zweibrücker Justizvollzugsanstalt während seiner Haftzeit seine Ausbildung abschloss, erzählte vor Gericht, dass es damals sein erklärtes Ziel war, durch gute Führung früher entlassen zu werden und Haftlockerungen zu erhalten. Im August 2024 kam er auf freien Fuß und bekam bald darauf auch einen ordentlich bezahlten Job, dank dem er seine Familie ernähren kann.
Freimütig berichtete er auch über seine Erfahrungen in der Haft und wie Drogen ins Gefängnis gelangen würden. Die Zweibrücker JVA sei dafür bekannt, dass Insassen andere Mithäftlinge, die Freigang bekommen haben oder eine Ausbildung absolvieren, fragen würden, ob sie Drogen in die Anstalt schmuggeln können. Solche Angebote seien gang und gäbe. „Wer Drogen konsumiert, vertickt sie auch“, meinte der Angeklagte dazu. Als er Hafterleichterungen genossen habe, hätte er auch solche Angebote bekommen, sei aber nie darauf eingegangen. Sein Verteidiger betonte, dass sein Mandant im Dezember 2022 noch keine Hafterleichterungen hatte. Die Lockerungen kamen erst später. Erst dann sei er angesprochen worden.
„Viel Neid und Intrigen im Ausbildungsknast“
Es gebe außerdem Versuche, psychoaktive Stoffe auch über Kinderfotos ins Gefängnis zu schmuggeln, so der Angeklagte. „Das Zeug wird dann auf die Fotos gesprüht.“ Der Angeklagte und sein Verteidiger vermuteten, dass ein Mithäftling den alten Brief aus dem Anwaltsbüro aus der Zelle mitnahm und wiederverwendete, um ihn mit Drogen getränkt erneut zu verschicken. Der Haftraum sei offen zugänglich gewesen. Nach einem Streit mit einem Mithäftling sei ihm das früher mal passiert. Da habe ihm einer einen Klumpen Haschisch in die JVA geschickt. Das komme ab und zu vor, um jemandem zu schaden. „Zweibrücken ist ein Ausbildungsknast. Da herrscht viel Neid und es gibt Intrigen“, meinte der Angeklagte dazu. Er habe aber keinen Verdacht, ob ihm ein anderer etwas anhängen wollte. Er bat darum, das Verfahren einzustellen.
Ein Mitarbeiter der JVA Zweibrücken sagte als Zeuge aus, dass damals im Dezember 2022 ein als Verteidigerpost deklarierter Brief einging, den die JVA-Poststelle als verdächtig einstufte. Der Adressat werde in einem solchen Fall darüber informiert, dass der Brief zentral in Wittlich überprüft werde. Der Angeklagte habe erklärt, dass der Brief manipuliert wurde. In einem Aktenvermerk vom 14. Dezember habe der Zeuge geschrieben, dass zwei mit Wachs getränkte Blätter im Briefumschlag waren, so der Verteidiger. Der Angeklagte selbst gab an, im Dezember nichts von dem Brief erfahren zu haben.
Verfahren wird gegen Zahlung eingestellt
Richter Matthias Heinzelmann sah bei den Aussagen große Lücken und gab zu bedenken, zur Beurteilung der Vorwürfe noch einen Zeugen hören sowie die JVA-Akte über den Fall heranziehen zu müssen. Der Verteidiger bezweifelte, dadurch zu neuen Erkenntnissen zu gelangen und regte die Einstellung des Verfahrens an. Nachdem die Staatsanwaltschaft einer Einstellung unter Auflagen zustimmte, beschloss der Richter, das Verfahren gegen eine Ratenzahlung von 500 Euro zugunsten der Kinderkrebshilfe einzustellen. Nach einer kurzen Beratung mit seinem Verteidiger willigte der Angeklagte ein.
Angebote der JVA
In der JVA Zweibrücken hat ein Teil der Inhaftierten die Möglichkeit, verschiedene Berufsausbildungen zu absolvieren, um nach der Haftzeitzeit eine bessere Perspektive zu haben. So soll die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert werden. Die Bildungsangebote umfassen neben schulischen Angeboten unter anderem die Ausbildungsbereiche Gebäudereinigung, Elektroniker, Maurer, Metalltechnik, Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechaniker und Koch.