Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Die Einkaufstour wird zur Diebestour: Was ein Trio alles im Outlet mitgehen ließ

Unter anderem 26 Packungen Dubai-Schokolade hat das Diebestrio mitgenommen.
Unter anderem 26 Packungen Dubai-Schokolade hat das Diebestrio mitgenommen.

Ein Diebestrio hat aus mehreren Geschäften im Zweibrücker Outlet Waren im Wert von fast 6000 Euro gestohlen. Es sei extrem einfach gewesen, sagte das Trio vor Gericht aus.

Die Freude über die Beute währte nur kurz für das Diebestrio , denn sie wurden beobachtet und die Beute auf dem Outlet-Parkplatz sichergestellt. Jetzt mussten sie sich vorm Amtsgericht dafür verantworten. Angeklagt waren ein 27-Jähriger, der in Neunkirchen lebt, sowie seine zwei Komplizinnen, eine 22-Jährige und eine 53-Jährige, die in einem Ort in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land wohnen. Wie sich in der Verhandlung herausstellte, kannten sich die drei, weil sie alle aus demselben Dorf in einem südosteuropäischen Land stammen, aber teils schon einige Jahre in der Saarpfalz leben. Dass sie gezielt auf Diebestour gingen, stritten alle drei vor Gericht vehement ab.

Als Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf ihnen Rechtsreferendarin Romy Backenstraß gemeinschaftlichen Diebstahl mit einer Waffe vor, denn der 27-Jährige hatte auf seiner Tour durchs Outlet ein Cuttermesser in der linken Hosentasche. Das Trio hatte laut Anklage aus 14 Läden vorwiegend Kleidungsstücke mitgenommen, wobei die Beute in fünf Geschäften einen Wert von 500 Euro überstieg. Bei Nike ließen sie Sportbekleidung von über 1500 Euro mitgehen. Sogar 26 Packungen Dubai-Schokolade im Wert von 250 Euro wurden im Wagen der jüngsten Angeklagten sichergestellt. Das komplette Diebesgut hatte einen Verkaufswert von fast 5800 Euro.

Nach erstem Diebstahl einfach weitergemacht

Der 27-Jährige ohne Schulabschluss, der noch kein Jahr in Deutschland lebt und hier auch kein Einkommen hat, ließ über die Dolmetscherin erklären, dass er von seiner Familie finanziell unterstützt wird. Die junge Mitangeklagte, die in ihrem Heimatland zwölf Jahre zur Schule ging, hatte in Deutschland schon gearbeitet und bezog bis Ende 2025 Arbeitslosengeld. Die 53-Jährige, die vor den Geschäften Schmiere stand, bestreitet ihren Lebensunterhalt aus einer geringfügigen Beschäftigung.

Bevor er sich zur Tat äußerte, war es dem 27-Jährigen wichtig, darauf hinzuweisen, dass einige wenige von der Polizei sichergestellte Dinge nicht zur Beute im Outlet gehörten: seine Ray-Ban-Sonnenbrille, ein nicht mehr ganz neuer Rucksack, eine Handtasche, eine Trainingsbluse und eine Kaffeemaschine. Sie seien zu dritt ins Outlet gefahren, um einzukaufen. Sie hätten dann zwei Paar Schuhe gestohlen. Das sei so einfach gewesen, dass sie einfach weitergemacht hätten. Richter Matthias Heinzelmann hielt ihm vor, eine selbstgebastelte, mit Alufolie ausgekleidete Tasche dabei gehabt zu haben, die geeignet sei, die elektronischen Sicherheitsvorkehrungen in den Läden zu umgehen. Die Tasche habe die ganze Zeit im Auto gelegen, meinte der Angeklagte. „Auf mich wirkt das so, als hätten sie von Anfang an den Plan gehabt, etwas zu stehlen“, entgegnete der Richter.

Tasche mit Alufolie ausgekleidet

Zwei Sicherheitskräfte des Outlets schilderten als Zeugen, dass sie wegen eines Diebstahlversuchs informiert wurden und dann die drei Personen im Auge behielten. Sie hätten gesehen, wie die Angeklagten den Nike-Store ohne zu bezahlen verließen, die gestohlenen Kleidungsstücke zum Wagen brachten und wieder zurückkehrten. Aus einem Nachbarladen hätten sie den Diebstahl eines Rucksacks beobachtet. Die Angestellte eines anderen Geschäfts habe ihr erklärt, dass die Diebe eine mit Alufolie ausgekleidete Tasche dabei hatten, so eine der Sicherheitskräfte. Als die Polizei eintraf, stellten die Beamten im Auto der Angeklagten eine Vielzahl von Kleidungsstücken sicher, an denen noch die Etiketten dran waren. Kaufquittungen lagen nicht vor. Die Sachen seien von den Geschäften eindeutig als gestohlen identifiziert worden. Bei einer noch verpackten Kaffeemaschine sei jedoch nicht klar gewesen, ob sie geklaut wurde.

Die herbeigerufenen Polizisten erinnerten sich, dass die Diebe bei der Beschlagnahmung der Sonnenbrille und Kaffeemaschine protestierten. „Einer hat nach einer Woche bei uns angerufen und sich nach der Kaffeemaschine erkundigt. Er wollte sie unbedingt wieder haben“, sagte die Polizistin vor Gericht aus.

Sozialstunden und Geldauflage

Zugunsten der Angeklagten wertete die Staatsanwaltschaft, dass sie in Deutschland bisher nicht vorbestraft sind und nach der Rückgabe der Waren kein Schaden entstand. Sie forderte für alle eine Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung sowie für die zwei jüngeren 150 gemeinnützige Arbeitsstunden und eine Geldauflage von 500 Euro für die ältere Frau. In ihrem Schlusswort gestanden die beiden Frauen die Taten und zeigten Reue.

Das Trio sei des Diebstahls mit Waffen schuldig, urteilte Richter Heinzelmann und verhängte für alle je sieben Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Die Bewährungszeit, in der sie sich nichts mehr zuschulden kommen lassen dürfen, beträgt drei Jahre. Während dieser Zeit sind sie einem Bewährungshelfer unterstellt. Die beiden Jüngsten erhielten die Auflage, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten, die ältere Frau muss als Auflage 500 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege zahlen. Das Gericht war überzeugt, dass die Diebstähle geplant waren und wertete die Anzahl der betroffenen Läden sowie den Wert der Waren als strafverschärfend.

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