Homburg/Leipzig Detektiv-Affäre: Schneidewinds Verurteilung ist rechtskräftig

Rüdiger Schneidewind (vorn) mit seinem Anwalt Joachim Giring bei der Verhandlung am BGH in Leipzig.
Rüdiger Schneidewind (vorn) mit seinem Anwalt Joachim Giring bei der Verhandlung am BGH in Leipzig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat am Donnerstag, 3. März, die Revisionen des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen Schneidewinds Verurteilung vom 27. Januar 2021 verworfen. Wie die Vorsitzende BGH-Richterin Gabriele Cirener feststellte, habe die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben. Damit ist das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 27. Januar 2021 rechtskräftig. Der suspendierte Homburger Rathauschef muss demnach eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro entrichten, insgesamt also 10.800 Euro. Umgerechnet entspricht diese Geldstrafe einer viermonatigen Haftstrafe. Rüdiger Schneidewind hatte als Oberbürgermeister der Stadt Homburg seinen teuren Auftrag an eine Detektei zur Observation städtischer Mitarbeiter nicht sofort gekündigt, nachdem er erkannte, dass sein Budget von 25.000 Euro zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten und die weitere Durchführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei. Durch die Fortführung des Auftrags sei der Stadt Homburg ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro entstanden.

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