Zweibrücken
Betrunkener Gefängnis-Besucher: Randalierer beleidigt und greift JVA-Beamte und Polizei an
Ein 43-jähriger Mann aus Worms musste sich vor dem Zweibrücker Amtsgericht wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten. Polizisten hatten ihm vorm Gefängnis am Rande der Zweibrücker Innenstadt einen Platzverweis erteilt. Er „revanchierte“ sich, indem er sie beleidigte und ihnen den erhobenen Mittelfinger entgegenstreckte.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im März 2025 vor der Justizvollzugsanstalt in Zweibrücken randaliert zu haben. Er wollte eigentlich an diesem Tag seine Lebensgefährtin besuchen, die im Frauenvollzug einsitzt. Er wurde jedoch am Eingang abgewiesen, weil er stark alkoholisiert war. Für die Abfuhr hatte er gar kein Verständnis und begann zu randalieren, woraufhin die Polizei verständigt wurde, die ihm den Platzverweis erteilte. Laut Anklage lief er in Richtung Molitorstraße und stellte sich auf die Fahrbahn, um dann die Beamten zu beleidigen und dabei den Verkehr zu behindern. Die Polizei brachte ihn kurz darauf zu Boden, wobei er erheblichen Widerstand leistete.
Erinnerung ist weg
Bei seiner Anhörung vor dem Amtsgericht wollte er laut seinem Wormser Verteidiger Wolfgang Schmitz nicht abstreiten, dass er einem der Beamten einen Kopfstoß versetzen wollte, ihn aber verfehlte. Daran erinnern könne er sich jedoch nicht. Er habe sich später bei der Polizei für sein Verhalten entschuldigt. Als ein Auslöser seines Widerstands gegen die Beamten führte der Angeklagte an, dass sie zwei große Hunde dabei hatten. Das habe ihn gestört, denn er habe „Schiss vor Hunden“.
Eine Blutprobe, die etwa eine halbe Stunde nach seinem Auftritt vor der Justizvollzugsanstalt im Gebäude der Polizei entnommen wurde, ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,3 Promille. Er habe damals regelmäßig viel Alkohol getrunken und sei sich auch sicher, vor seinem Ausraster Drogen genommen zu haben, meinte der Angeklagte. Seit diesem Vorfall versuche er, die Alkohol- und Drogensucht in den Griff zu kriegen, und sei auch mit Hilfe der Drogenberatung nun seit etwa acht Monaten drogenfrei. Auch seine Bewährungshelferin bezeichnete ihn als „stabil abstinent“. Die Drogentests waren alle negativ. Er habe seine Lebensgefährtin vor ein paar Monaten geheiratet und lebe mit ihr und seinem Sohn mittlerweile in Worms.
Umfangreiches Vorstrafenregister
Da die Erinnerung des Angeklagten an den Tattag arg getrübt war, erhellte ein als Zeuge geladener Polizeibeamter den Ablauf. Der Angeklagte hatte demnach vor der JVA lautstark gepöbelt und sich geweigert, seine Personalien herauszugeben. Er sei weiter aggressiv gewesen und nach dem Platzverweis auf die Molitorstraße gelaufen, wo er die Beamten massiv beleidigt habe. „Er kam dann wieder auf uns zu, und wir versuchten, ihn am Boden zu fixieren. Dabei wollte er mir einen Kopfstoß verpassen, aber ein Kollege konnte ihn zu Boden ziehen“, sagte der Zeuge aus. Der Mann sei dann mit Handfesseln zur Dienststelle gebracht worden. Auch als er wegen geäußerter Suizidabsichten im Rettungswagen nach Pirmasens ins Krankenhaus gebracht wurde, habe er immer wieder versucht, sich loszureißen.
Der 43-Jährige hat eine umfangreiche Liste an Vorstrafen: 26 Einträge im Bundeszentralregister, wie Richter Matthias Heinzelmann anführte. In den vergangenen zehn Jahren saß er wegen Wohnungseinbrüchen lange Haftstrafen ab. Die Staatsanwaltschaft forderte jetzt eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne, zumal der Angeklagte ein Jahr zuvor schon wegen Widerstands verurteilt worden sei.
„Ich bin auf einem super Weg“
Durch Alkohol und Drogen sei sein Mandant zur Tatzeit erheblich enthemmt gewesen, meinte Verteidiger Schmitz. Schließlich sei er auf eine Hauptverkehrsstraße rausmarschiert. „Er hat die Sucht als sein Grundübel erkannt und geht dagegen vor.“ So sei nachgewiesen, dass er zwei Monate nach der Tat drogenfrei war und bis heute abstinent ist. Er zeige ein gutes Bewährungsverhalten und sei auf Jobsuche. Daher sei von einer günstigen Sozialprognose auszugehen. Schmitz plädierte dafür, die Strafe nochmals zur Bewährung auszusetzen. Auch der Angeklagte verbreitete in seinem Schlusswort Optimismus: „Ich bin auf einem super Weg, mache gerade alles richtig – seit Jahrzehnten.“
Wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung verhängte der Strafrichter schließlich eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten zur Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Als Auflage hat der 43-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Zudem muss er zwei Jahre lang monatlich zu Drogenberatungsgesprächen und auf eigene Kosten regelmäßig mit Drogentests seine Abstinenz nachweisen. Der Richter erkannte ausdrücklich an, dass der Angeklagte sein Drogenproblem angeht.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, sodass das Urteil rechtskräftig ist.