Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Berufung scheitert: Landgericht Zweibrücken bestätigt Haftstrafe nach Racheangriff

img_2401

Weil er einen Bekannten verprügelt hatte, verurteilte das Amtsgericht einen Mann zu einer Haftstrafe. Er hoffte, durch eine Berufung dem Gefängnis zu entkommen. Vergeblich.

Das Landgericht Zweibrücken hat in der Berufungsverhandlung einen Mann wegen schwerer, gemeinschaftlich begangener Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sein Komplize, der bereits in der Justizvollzugsanstalt Dortmund sitzt, bekommt acht Monate Haft. Das Landgericht bestätigte damit die Urteile des Amtsgerichts von 2024, gegen die beide Straftäter Berufung eingelegt hatten. Es ging um Verletzungen und vor allen Dingen um Ehrverletzungen.

Der 28-jährige Angeklagte berichtete in der Verhandlung von einer Vorgeschichte zur Tat. Demnach hatte er einem Bekannten Geld geliehen. Da dieser nur zögerlich und unvollständig zurückgezahlt habe, sei das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger schnell angespannt gewesen. Es sei im Sommer 2023 eskaliert, als der Angeklagte mit seinem Kinderwagen samt Baby und seinem fünfjährigen Sohn unterwegs gewesen war. Sein Bekannter, begleitet von weiteren Personen, begegnete ihm in einer Seitenstraße in Zweibrücken und habe ihn und seine Mutter schwer beleidigt. Er habe zudem den Angeklagten geschlagen und den Kinderwagen umgeworfen. Das Baby sei herausgefallen. Vollends in Panik geraten sei der Angeklagte, als auch noch sein fünfjähriger Sohn nach der Auseinandersetzung verschwunden sei. Der hatte sich selbstständig gemacht und war nach Hause gegangen, was der Angeklagte aber erst nach einer angstbeladenen Dreiviertelstunde erfuhr.

Angeklagter schwört Rache

Den Angriff auf seine Kinder und die Beleidigung habe der Angeklagte nicht auf sich sitzen lassen wollen, und habe Rache geschworen. Allein habe er sich das allerdings nicht zugetraut. Deshalb rief er den ebenfalls unter Anklage stehenden 22-Jährigen zur Hilfe, der damals in Unna in Nordrhein-Westfalen wohnte. Der willigte ein und bekam vom Hauptangeklagten die Fahrkarte für die Reise von Unna nach Zweibrücken geschickt. Nach dessen Ankunft hätten die beiden zunächst einige Gläser Whisky geleert und sich gegen Mitternacht zur Wohnung ihres Opfers aufgemacht. Unter einem Vorwand sei das Opfer aus der Wohnung gelockt und mit einem Stock niedergeschlagen worden. Mehrmals sollen die beiden Straftäter auf den Kopf und den Körper des hilflos am Boden liegenden Mannes eingeschlagen haben. Am Schluss zogen sie ihm noch die Hose und Unterhose aus und filmten das entblößte Opfer, wurde vor Gericht geschildert.

„Ich wollte, dass er mich ein für alle Mal in Ruhe lässt“, begründete der Angeklagte sein körperlich und seelisch verletzendes Verhalten. Das Opfer wurde in der Berufungsverhandlung in den Zeugenstand geladen. Er habe die Verletzungen überwunden und in der Zwischenzeit seinen Angreifern alles verziehen, betonte das Opfer im Zeugenstand. Vom Gericht zur Tat befragt, fasste sich der 46-Jährige sehr kurz. Er habe einen Schlag auf den Kopf bekommen und dann nichts mehr mitbekommen, erklärte der Zeuge und vermied weitere Anschuldigungen. Es sei ein normaler Streit gewesen, der schon mal passiere, beschwichtigte der Zeuge. Das Opfer bat das Gericht um eine möglichst milde Bestrafung seiner Peiniger, schließlich müsse ja jeder leben. Unmittelbar nach der Tat hatte das Opfer bei der Polizei Anzeige erstattet und in seiner Aussage damals noch deutlich schärfere Töne angeschlagen. Vor der Polizei war noch von wiederholten Schlägen die Rede, die zudem im Krankenhaus dokumentiert wurden. Auch von der Demütigung mit der Hose berichtete das Opfer damals.

Erst Verletzung, dann Demütigung

Das Gericht wollte sich der Versöhnung unter den Beteiligten nicht anschließen, sondern hielt sich an die Vorgaben des Strafgesetzbuchs. Der Kammervorsitzende Michael Schubert betonte bei der Urteilsverkündung die präzise Vorbereitung der Tat. Der Hauptangeklagte habe sich einen Komplizen geholt, um bei der Auseinandersetzung nicht den Kürzeren zu ziehen. Er habe sich zuvor mit einem Stock bewaffnet und sich maskiert, um nicht erkannt zu werden. Der schweren Körperverletzung folgte die Demütigung. Das könne man nicht durchgehen lassen, begründete Schubert, weshalb der Angeklagte nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkomme. Zudem habe der Angeklagte die Tat begangen, obwohl er wegen vorheriger Straftaten bereits unter Bewährungsauflagen stand. Deshalb wies das Landgericht die Berufung zurück und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts, das auf zwei Jahre Haft lautete. Auch für seinen Komplizen blieb es wie zuvor bei acht Monaten Haft.

x