Zweibrücken Bankbetrug online? Warum ein Großvater sich jetzt Vorwürfe macht
Die Staatsanwaltschaft hatte dem jungen Angeklagten Betrug vorgeworfen. Er soll am 18. Juni vorigen Jahres bei der Targo-Bank einen Ratenkredit über 42.000 Euro beantragt und der Bank gefälschte Nachweise über ein Monatsgehalt von 5500 Euro vorgelegt haben. Bei der von ihm genannten Firma war er aber gar nicht beschäftigt. Laut Staatsanwaltschaft bemerkte die Bank bei der Bonitätsprüfung, dass sie getäuscht werden sollte.
Der Angeklagte, Anfang 20, hatte sein Abitur an einer Berufsschule gemacht, einen Überbrückungsjob als Paketfahrer angenommen und sich später arbeitslos gemeldet, wie er vor Gericht schilderte. Seine Verteidigerin Barbara Schamma ergänzte, dass er Ende 2023 aus dem Saarland zu seinen Großeltern nach Zweibrücken gezogen war. Er habe sich im Juni 2024 online um einen Job bemüht, bei dem er 30 Euro in der Stunde erhalten sollte. Er habe sich über eine Webseite beworben und einen Lebenslauf verschickt. Er habe Leute bewerten sollen, die ihm Fragen stellten und Anweisungen gaben. „Ich sollte eine Video-Identifikation machen und bekam eine E-Mail geschickt.“ Der Jobanbieter habe ihm im Identifikationsverfahren eine Handynummer und eine TAN geschickt, die er verwenden sollte. Er habe aber nie etwas digital unterschrieben. Seine Verteidigerin ergänzte, dass sie eine Schufa-Auskunft eingeholt hatte. An diesem Tag, dem 18. Juni, seien mehrere Anfragen bei der Schufa zu ihrem Mandanten eingegangen. Der Jobanbieter habe dem jetzt Angeklagten eine E-Mail-Adresse sowie eine Handynummer zukommen lassen, die beim Kreditantrag bei der Targobank verwendet worden seien. Über einen Link sollte er online seine Identifikation starten und diese Daten verwenden. Später habe ihm die C-24-Bank noch eine Kreditkarte zugeschickt, die er immer noch in seinem Geldbeutel aufbewahre, aber nicht verwendet habe.
Opa weist auf Webseite hin
Als Zeuge musste der Großvater des Angeklagten aussagen. Er macht sich Vorwürfe, weil „eigentlich ich schuld bin, dass mein Enkel jetzt hier auf der Anklagebank sitzt“. Denn er habe ihn auf die bewusste Webseite aufmerksam gemacht. Wegen Krankheit sei er arbeitslos geworden; zu Hause am Rechner sei er auf die Internetseite gestoßen, die versprach, mit geringem Aufwand von zu Hause aus Geld verdienen zu können. Ihm sei geschrieben worden, dass es darum gehe, per Videocall Mitarbeiter einer Bank zu bewerten. Er habe ein Konto eröffnen und seine Identität verifizieren sollen. Dafür musste er seinen Ausweis in eine Kamera halten und sein Gesicht zeigen. „Doch dann schrieben sie, ich sei nicht tauglich für den Job, weil ich einen Schufa-Eintrag hatte“, erklärte der Großvater des Angeklagten, der ausschloss, dass sein Enkel einen 42.000-Euro-Kredit bei der Targo-Bank beantragt hat. Später habe er sich gefragt, wieso bei ihm die Kreditwürdigkeit für eine Kontoeröffnung abgefragt wurde.
Richter und Staatsanwaltschaft konnten nicht nachvollziehen, wieso der Großvater aufgrund seiner Erfahrungen dem Enkel diese Internetseite empfehlen konnte. Der Enkel hatte zwischenzeitlich gut 20 Minuten auf seinem Handy herumgescrollt, um im Verlauf der aufgerufenen Webseiten die Internetadresse zu finden, die er im Juni 2024 aufgerufen hatte. Die Adressen wurden aber nach einem Jahr gelöscht. Er fand immerhin noch einen Link, der auf die Seite führt, die jedoch nicht mehr existierte.
Mitte Oktober geht’s weiter
Richter Matthias Heinzelmann unterbrach die Verhandlung und will sie in gut zwei Wochen fortsetzen. Bis dahin möchte die Staatsanwaltschaft den Inhaber des Handynummer-Anschlusses ermitteln, mit dem der Kredit beantragt wurde. Die Verhandlung wird am 15. Oktober fortgesetzt.