Zweibrücken Bald steigen die Preise auch beim Abwasser

Meister Bernhard Faß vor Belebungsbecken 1 der UBZ-Kläranlage in der Nähe von Möbel Martin
Meister Bernhard Faß vor Belebungsbecken 1 der UBZ-Kläranlage in der Nähe von Möbel Martin

Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) hebt zum 1. Januar 2023 die Abwassergebühren an. Das Unternehmen sieht sich dazu aus unterschiedlichen Gründen gezwungen.

Kräftig erhöht der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) zum Jahreswechsel seine Gebühren für die Abwasserbeseitigung. UBZ-Vorstandschef Werner Boßlet: „Eine Nachkalkulation ergab, dass man bereits 2021 beim Schmutzwasser eine Gebühr von 2,57 Euro pro Kubik- und beim Oberflächenwasser von 79 Cent pro Quadratmeter benötigt hätte.“

Nun soll dieser Schritt nachgeholt werden. Einstimmig hat der UBZ-Verwaltungsrat vorige Woche die Erhöhung der Abwassergebühren zum 1. Januar 2023 beschlossen. Demnach steigt der Kubikmeter-Tarif fürs Schmutzwasser von bislang zwei auf dann 2,57 Euro und fürs Oberflächenwasser von 55 auf künftig 79 Cent pro Quadratmeter. Damit, sagt Boßlet, werde ein durchschnittlicher Zweipersonenhaushalt demnächst jährlich knapp 85 Euro mehr an Abwassergebühren ausgeben müssen. Als Schmutzwasser wird das Abwasser bezeichnet, das nach Gebrauch im Haushalt etwa für die Toilettenspülung, beim Duschen und im Wasch- oder Spülbecken in die öffentlichen Rohrnetze abfließt. Oberflächenwasser wiederum ist jenes Wasser, das ein Haushalt bei Regen von Dach und Grundstück in die Kanalisation einleitet.

Geld reicht nicht, um Vorgaben zu erfüllen

Zur Preiserhöhung sieht Werner Boßlet keine Alternative: Schon bei der Vorstellung des UBZ-Jahresabschlusses für 2021 hätten Wirtschaftsprüfer „eindringlich darauf hingewiesen“, dass die bisherigen Gebührensätze „bei Weitem nicht ausreichen, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Abwasserbeseitigung zu gewährleisten“. Die Prüfer hätten an das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz erinnert, laut dem „neben den Zinsen für Fremdkapital auch eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals“ anzusetzen sei. Die daraus erwachsenden gesetzlichen Vorhaben habe der UBZ mit seinen bisherigen, seit zehn Jahren unveränderten Abwassergebühren weder in den Jahren 2020 noch 2021 erfüllen können. Wie Werner Boßlet ausführt, hätte man hier anno 2020 einen Betrag von 929.000 Euro erwirtschaften müssen, jedoch nur 500.410 Euro erzielt. „Noch deutlich negativer ist die Situation im Jahr 2021“, schildert der UBZ-Chef, dass man voriges Jahr statt der vorschriftsgemäßen 913.000 Euro nur 380.000 Euro erwirtschaftet habe. Um diese krassen Unterschiede künftig auszugleichen, komme man nun um die Gebührenerhöhung nicht herum.

War das noch nicht das letzte Wort?

Allerdings scheint nicht sicher, dass damit das Ende der Fahnenstange erreicht wird. Denn die jetzige Preiserhöhung stelle „lediglich einen Ausgleich zwischen Gebührenbedarf und -aufkommen“ dar. Noch nicht mit eingepreist seien „die zwischenzeitlich doch massiven Kostensteigerungen in allen Bereichen der Abwasserbeseitigung“. Zum Beispiel kämen zu den derzeit üblichen allgemeinen Preissteigerungen beim Bau- und Arbeitsmaterial noch Zusatzkosten bei den Leitungssystemen hinzu: Diese muss der UBZ inzwischen viel öfter durchspülen, da die Bürger aus Ersparnisgründen weniger Wasser in den Kanal einleiten und die Sommer immer trockener und regenärmer werden.

Als Trostpflaster gilt, dass das Zweibrücker Kanalnetz dank regelmäßiger Wartung und Pflege in sehr gutem Zustand sei. Zumindest in dieser Hinsicht dürften vorerst also offenbar keine gravierenden Ausgabenposten mehr zu erwarten sein.

Info

Beratungsangebote und Tipps zum Abwasserwesen (unter anderem Absicherung gegen Starkregen, Grundstücksentwässerung, Rufbereitschaft Kanal und „Was darf nicht in die Toilette?“) gibt der UBZ hier auf seiner Internetseite.

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