Zweibrücken Bürgerfest im Schloss: OLG möchte Zweibrücker einladen

Das Zweibrücker Oberlandesgericht sitzt im Zweibrücker Schloss.
Das Zweibrücker Oberlandesgericht sitzt im Zweibrücker Schloss.

Das Zweibrücker Oberlandesgericht (OLG) mit Sitz im Schloss möchte sich den Einwohnern der Stadt mit einem Bürgerfest vorstellen. Das sei eigentlich für 2020 geplant gewesen, aber dann habe Corona einen Strich durch die Rechnung gemacht. „Vielleicht schaffen wir das nächstes Jahr“, sagte OLG-Präsident Bernhard Thurn in einem Pressegespräch am Mittwoch. Die Idee sei, „das Haus für die Zweibrücker zu öffnen“ und das Fest alle fünf Jahre zu wiederholen. Das OLG hat seinen Sitz im Herzen der Stadt, ist aber bei den Zweibrückern weniger im Bewusstsein, weil es – anders als das Amtsgericht und das Landgericht am Herzog- und am Goetheplatz – Fälle aus der gesamten Pfalz verhandelt, nicht nur aus der näheren Umgebung. Dass das OLG vor wenigen Wochen auch über eine Klage zu den Sonntagsöffnungszeiten im Zweibrücker Outlet zu entscheiden hatte, habe die Arbeit aber ins Bewusstsein der Zweibrücker gerückt, sagte Thurn: „Da war das Interesse sehr groß.“

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