Zweibrücken Anwalt beauftragt und das Honorar nicht bezahlt
Die Angelegenheit liegt schon fast 21 Monate zurück. Ein heute 49-Jähriger hatte eine Pfändungsverfügung der Krankenkasse über rund 58.000 Euro erhalten, die er als unrechtmäßig erachtete und deshalb seinen Anwalt einschaltete. Er habe sich als zahlungsfähig ausgegeben, aber dann die Anwaltsgebühren von fast 2150 Euro nicht bezahlt, so die Staatsanwaltschaft. Dieses Verhalten wertete die Anklagevertreterin als Betrug. Der 49-Jährige hatte deshalb einen Strafbefehl erhalten, der eine Geldstrafe von 2400 Euro (60 Tagessätze zu je 40 Euro) vorsah. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, sodass die Sache schließlich am Amtsgericht Zweibrücken verhandelt wurde.
Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war, gab an, zurzeit erwerbslos zu sein und Arbeitslosengeld I zu erhalten. Früher sei er selbstständig gewesen, aber seine Firma sei insolvent gegangen. Danach habe er sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Die Forderung der Krankenkasse während dieser Beschäftigung sei seiner Ansicht nach rechtswidrig – sie war jedoch nicht Gegenstand der jetzigen Verhandlung. Dem Rechtsanwalt, der ihn in der Vergangenheit zweimal zu seiner Zufriedenheit vertrat, habe er das Mandat erteilt, damit dieser in der Angelegenheit mit der Krankenkasse Akteneinsicht bekommt.
Angeklagter hat mit 100 Euro gerechnet
„Er sollte prüfen, ob man gegen die Forderung etwas machen kann“, so der Angeklagte. Er habe für das Beratungsgespräch mit Kosten von etwa 100 Euro gerechnet. Der Anwalt legte Widerspruch gegen die Pfändung ein. „Seine Rechnung von über 2000 Euro ist eine Unverschämtheit. Er hätte mich auf die Kosten hinweisen müssen“, meinte der 49-Jährige. Über das Honorar geredet hatten sie im Vorfeld nicht.
Der Rechtsanwalt sagte als Zeuge aus. Demnach habe ihn der Angeklagte Ende Juli 2024 in der Kanzlei aufgesucht und beauftragt, Widerspruch gegen eine irrtümliche Pfändungs- und Einzugsverfügung einzulegen. Das sei noch am selben Tag erfolgt. Über die Anwaltskosten habe man nicht gesprochen, sie würden aber nach dem Streitwert berechnet. Er habe danach die Rechnung erstellt und verschickt. Dann habe er aber nichts mehr von seinem Mandanten gehört, sodass er Wochen später Mahnungen folgen ließ. Darauf habe der Angeklagte nicht reagiert.
Zufällig über den Weg gelaufen
Gut vier Monate später seien sie sich zufällig im Hilgardcenter begegnet und da habe der nun Angeklagte so getan, als wisse er nichts von den Mahnungen. Er habe sie kurz darauf nochmals geschickt, erklärte der Anwalt – ohne eine Reaktion zu erhalten. Im März 2025 hatte der Anwalt deshalb ein Mahnverfahren eingeleitet. Auf den zivilrechtlichen Vollstreckungsbescheid hatte der Angeklagte auch nicht reagiert. Zur Beurteilung des Falles wollte Richter Matthias Heinzelmann noch den Wortlaut der Anwaltsvollmacht sehen, die die Mandanten unterschreiben sollen. Deshalb unterbrach er die Hauptverhandlung. Sie wird am Montag, 11. Mai, um 9 Uhr fortgesetzt.