Zweibrücken
Amtsgericht Zweibrücken: Warum eine Flasche Whisky 700 statt zehn Euro kostet
Der 51-Jährige war vorm Zweibrücker Amtsgericht angeklagt, weil er im Oktober eine Flasche Whisky in seine Jacke steckte und – ohne sie zu bezahlen – den Markt verließ. Eine Angestellte hatte ihn dabei beobachtet. Laut Staatsanwaltschaft war die Flasche mit 9,98 Euro ausgepreist.
Der Angeklagte konnte sich an die Tat nicht mehr richtig erinnern. Er sei an dem Tag betrunken gewesen. „Ich weiß nur noch, dass ich irgendetwas Schlechtes gemacht habe.“ Seit Jahren sei er arbeitslos, Freunde unterstützten ihn, berichtete der Mann. Er habe jetzt einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Drogen nimmt er nach eigenen Angaben keine, aber er trinke „so zwei Liter Wein am Tag“.
Kamera beobachtet Schnapsregal
Eine Aldi-Beschäftigte sagte aus, sie habe den Angeklagten beobachtet, wie er vor dem Regal mit Alkoholika gestanden und dann eine Flasche in die Jacke gesteckt habe. In dieser Ecke des Ladens hänge auch eine Kamera, die das bestimmt aufgezeichnet habe. Dem Mann sei anzusehen gewesen, dass er alkoholisiert war, erinnerte sich die Zeugin.
Der Angeklagte hat bereits 13 Einträge im Bundeszentralregister, darunter mehrere Vorstrafen wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und Diebstählen geringwertiger Sachen. Meist kam er mit einer geringen Geldstrafe davon, weil er keiner Arbeit nachging, die eine höhere Geldstrafe gerechtfertigt hätte. Zuletzt musste er bis Ende März allerdings eine viermonatige Haftstrafe absitzen.
„Sollte mein Leben in die Reihe kriegen“
Die Staatsanwaltschaft wertete die einschlägigen Vorstrafen zu Lasten des 51-Jährigen, zu seinen Gunsten das Geständnis und die Alkoholisierung, die ihn enthemmt habe. Rechtsreferendar Artur Becker beantragte deshalb eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war, sagte in seinem Schlusswort vor dem Urteil, er habe schon mitgekriegt, dass „ich mein Leben in die Reihe kriegen sollte“.
Wegen des Diebstahls geringwertiger Sache unter Alkoholeinfluss verurteilte Richter Matthias Heinzelmann ihn zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à zehn Euro. Neben den einschlägigen Vorstrafen spreche eine hohe Rückfallgeschwindigkeit gegen den 51-Jährigen. Er habe nochmals eine Geldstrafe ausgesprochen – die 700 Euro für die Flasche Whisky seien im Verhältnis zum Wert der gestohlenen Ware recht hoch ausgefallen –, doch müsse dem Angeklagten klar sein, dass durch seine Vorgeschichte der Diebstahl einer Whiskyflasche ausreiche, um zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden. Der 51-Jährige müsse etwas gegen seine Alkoholsucht unternehmen, sagte der Richter.