Zweibrücken Aldi zieht vor Gericht

1214 statt 748 Quadratmeter: Aldi will sich in Dahn-Reichenbach vergrößern, das Bauamt des Kreises Südwestpfalz sagt nein.
1214 statt 748 Quadratmeter: Aldi will sich in Dahn-Reichenbach vergrößern, das Bauamt des Kreises Südwestpfalz sagt nein.

Die Aldi GmbH & Co. KG (Aldi) hat Klage beim Verwaltungsgericht in Neustadt gegen die Kreisverwaltung Südwestpfalz eingereicht. Aldi möchte eine neue, größere Filiale im Gewerbegebiet Dahn-Reichenbach bauen. Das Bauamt des Kreises hatte die Baugenehmigung versagt; der Kreisrechtsausschuss hat diese Entscheidung danach als rechtens bestätigt. Aldi klagt nun, um vom Kreis doch die Baugenehmigung, zumindest einen bauplanungsrechtlichen Vorbescheid zu bekommen, um den neuen Markt bauen zu können.

Aldi

möchte seine 748 Quadratmeter große Filiale im Dahner Gewerbegebiet durch einen neuen Markt ersetzen, der 1214 Quadratmeter Verkaufsfläche ausweist. Dieser soll einige hundert Meter vom bisherigen Standort entfernt gebaut werden. In unmittelbarerer Nähe zum Lidl-Markt. Laut Baunutzungsverordnung seien Verbrauchermärkte in Industriegebieten nur zulässig, wenn sie nach Lage, Umfang und Zweckbestimmung nicht der übergemeindlichen Versorgung dienen sollen. Dass der Aldi-Markt nur errichtet werden solle, um die Bewohner der Stadt Dahn zu versorgen, sei ausgeschlossen, hatte das Bauamt argumentiert. Diesen Ausführungen war der Kreisrechtsausschuss gefolgt. Dass mit dem Angebot von Aldi in einem deutlich größeren Markt eine überörtliche Versorgung angestrebt wird – 50 Prozent des zu erwartenden Umsatzes kämen bei der übergemeindlichen Versorgung aus Kommunen außerhalb der Stadt Dahn – daran könne kein vernünftiger Zweifel bestehen. Dabei hatte der Kreisrechtsausschuss auch auf Ergebnisse einer Auswirkungsanalyse verwiesen, die Aldi selbst erstellt hatte. Deshalb wurde die Ablehnung des Bauantrags seitens des Kreises bestätigt. Die Frage, ob durch die gewünschte räumliche Nähe zu Lidl ein Einkaufszentrum entstünde, das in Gewerbegebieten nicht zulässig ist, wurde deshalb beim Kreisrechtsausschuss gar nicht mehr geprüft.

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