Zweibrücken Zweibrücken: Zur Vergewaltigung angestiftet

98062892.jpg
Ein 33-Jähriger hatte im Internet die Identität einer 29-jährigen Bekannten angenommen.

Am Donnerstag verhandelte das Amtsgericht Zweibrücken den Fall einer versuchten sexuellen Nötigung und Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft. Ein 33-Jähriger hatte im Internet die Identität einer 29-jährigen Bekannten angenommen, um in ihrem Namen ein Vergewaltigungsszenario mit einem unwissenden 42-Jährigen zu verabreden.

Der 33-jährige Zweibrücker hatte sich im Juli 2017 über das Chatprogramm Skype als seine 29-jährige Bekannte ausgegeben. Er startete dort eine Unterhaltung mit einem 42-Jährigen, den weder er noch das spätere Opfer kannten. Im Namen der 29-Jährigen schrieb er dem 42-Jährigen, sie stehe auf „harten Sex“ und habe auch „Vergewaltigungsfantasien“. Im weiteren Verlauf gab er dem 42-Jährigen ihre Adresse und bat ihn darum, sie zu Hause aufzusuchen und Sex mit ihr zu haben. Da der 33-Jährige zu dieser Zeit regelmäßigen Chat-Kontakt mit der 29-Jährigen hielt, wusste er, dass diese gerade eine Rechnung der GEZ erhalten hatte. Daher wies er den 42-Jährigen an, er solle sich als GEZ-Mitarbeiter ausgeben und so in die Wohnung gelangen. Dort solle er sie packen und mit Chloroform betäuben. Er kündigte an, sie werde sich natürlich wehren, „als wäre es echt“, aber das gehöre zum Spiel, und er solle dann einfach weitermachen.

Er gab sich als GEZ-Mitarbeiter aus

Daraufhin klingelte der 42-Jährige am 13. Juli 2017 an der Wohnung der 29-Jährigen, in dem Glauben, er habe die ganze Zeit mit ihr kommuniziert und handele nach ihren Anweisungen. Er gab sich − wie scheinbar mit ihr abgesprochen − als GEZ-Mitarbeiter aus, und die Frau ließ ihn in die Wohnung. Im Wohnzimmer packte der 42-Jährige sie und drückte ihr ein Tuch aufs Gesicht, das aber nicht − wie vom Täter verlangt − mit Chloroform getränkt war. Die 29-Jährige konnte sich aus dem Gerangel befreien und flüchtete auf die Straße, wo sie einen Passanten um Hilfe bat. Der 42-Jährige eilte ihr hinterher, beteuerte, er wolle ihr nichts tun und entfernte sich dann vom Tatort. „Es tut mir leid. Es war dumm. Ich hätte nicht gedacht, dass er das am Ende auch wirklich macht“, sagte der angeklagte 33-Jährige vor Gericht. Auf Richter Stefan Picks Frage nach dem Grund, antwortete er: „Ich kann nicht sagen, warum. Es war Dummheit.“ Es habe sich weder um verschmähte Liebe gehandelt, noch habe er Groll gegen die 29-jährige damalige Freundin gehegt. Auch das Opfer bestätigte, er habe ihr keinerlei Avancen oder Andeutungen gemacht. Sie könne sich auch nicht erklären, warum sie zum Ziel geworden war.

Traumatisierung der Opfer

Staatsanwältin Claudia Feß bezweifelte, dass der 33-Jährige nicht damit rechnete, dass der 42-Jährige die Anweisungen umsetzt: „Zum einen hätte er sonst keinen echten Namen und Adresse benutzen müssen. Zum anderen nahm er durch die Anweisung, Chloroform zu benutzen, klar in Kauf, dass es zu einem realen Vergewaltigungsszenario kommt.“ Beim Strafmaß seien insbesondere die Traumatisierung des Opfers und der Vertrauensbruch des 33-Jährigen, intime Informationen der 29-Jährigen für seine Zwecke zu missbrauchen, zu berücksichtigen. Der Verteidiger sagte, der Angeklagte zeige Reue und wisse, was er „angestellt“ hat. Richter Pick sagte im Schlusswort: „Man greift sich an den Kopf und fragt sich, was zur Hölle das soll. Man kann froh sein, dass nicht noch Schlimmeres passiert ist.“ Der 33-Jährige könne froh sein, dass der 42-Jährige kein Chloroform einsetzte, sonst hätte sich das Strafmaß erheblich erhöht. Der 42-Jährige sei als Werkzeug benutzt worden und habe sich keines Vergehens schuldig gemacht. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Pick mahnte eine anwesende Schulklasse: „Das ist ein Beispiel, welche Auswüchse das Internet mit sich bringen kann.“

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x