Zweibrücken Zweibrücken: Weiterhin Verzögerungen beim A-8-Schallschutz

Bis hierhin und nicht weiter: Der Lärmschutz entlang der A 8 endet kurz hinter der Brücke nach Bubenhausen.
Bis hierhin und nicht weiter: Der Lärmschutz entlang der A 8 endet kurz hinter der Brücke nach Bubenhausen.

Was den Abschnitt Lanzstraße-Landesgrenze angehe, seien die Planungen fertig. Seit Ende April 2017 befinde sich das Projekt im Abstimmungsverfahren zur Schaffung von Baurecht. „Das Verfahren ist weitgehend abgeschlossen, offen ist derzeit noch eine wasserwirtschaftliche Genehmigung“, so Beuke. Der LBM gehe davon aus, dass diese noch im ersten Quartal 2018 vorliegen wird und dann auch Baurecht erteilt werden kann. Bisher sei man davon ausgegangen, dass dann direkt mit dem Bau der Lärmschutzwand begonnen wird, parallel zur Erneuerung der Autobahnbrücke zwischen Paletten Gölz und Möbel Martin. Beuke: „Hier besteht jedoch eine Abhängigkeit zu einer bereits angelaufenen anderen Baumaßnahme, der Erneuerung der A 62 zwischen Bann und Thaleischweiler-Fröschen.“ Dafür sei der Autobahnabschnitt seit vergangener Woche bis mindestens Ende 2018 komplett gesperrt (wir berichteten). Die A 8 werde während dieser Zeit als Umleitungsstrecke genutzt. „Zusätzliche Baustellen auf der A 8, die den Verkehr beeinträchtigen, sollen in dieser Zeit nach Möglichkeit vermieden werden“, so der LBM-Sprecher. Da die Errichtung der Lärmschutzwand sowie die Erneuerung der Autobahnbrücke nicht ohne Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs auf der A 8 möglich sei, „erscheint ein Baubeginn nach derzeitiger Einschätzung frühestens 2019 möglich“, so Sprecher Beuke. Die Planungen für die Lärmschutzmauer zwischen A-8-Ausfahrt Zweibrücken-Mitte und Lanzstraße sind laut Beuke abgeschlossen. Derzeit würden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zur Schaffung von Baurecht erstellt. Darin einzuarbeiten seien auch die Ergebnisse der für den Abschnitt Lanzstraße-Landesgrenze erwarteten wasserwirtschaftlichen Genehmigung. „Insofern ist die Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen auch davon abhängig“, so Beuke. Ziel sei es, das Verfahren bis spätestens Frühjahr 2018 einzuleiten. Der Baubeginn hänge von der Dauer des Verfahrens ab. Die Lärmschutzwand für Bubenhausen wird seit Jahrzehnten gefordert. Der Bund hatte sich beim Bau der Autobahn in den 70er Jahren verpflichtet, für Schallschutz zu sorgen. Seither warten die Anwohner, bislang vergebens. Das Bundesverkehrsministerium räumte 2009 einen Irrtum bei der Landesbehörde ein: Dass der Abschnitt zwischen Zweibrücken-Mitte und Lanzstraße noch keinen Lärmschutz hatte, war übersehen worden. Das Nachholen scheiterte dann daran, dass auch der Bau eines Standstreifens vorgesehen war. Da der direkt an den Hornbach angegrenzt hätte und neben der Autobahn im genannten Abschnitt ohnehin wenig Platz ist, wäre für eine Lärmschutzmauer neben dem Standstreifen kein Platz gewesen. Inzwischen wurde auf den Standstreifen verzichtet. Auf die Lärmschutzmauer warten die Anwohner immer noch.

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