Zweibrücken Zweibrücken: Outlet darf dieses Jahr an 15 Sonntagen öffnen

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An verkaufsoffenen Sonntagen im Outlet wird regelmäßig geparkt bis auf die Grünstreifen, teilweise sogar auf der Straße – hier ein Foto vom verkaufsoffenen Sonntag 2016.

Es bleibt dabei: Das Zweibrücker Outlet darf auch 2019 sonntags öffnen. Und zwar an allen Sonntagen während der Oster-, Sommer- und Herbstferien sowie an den Sonntagen unmittelbar vor Ferienbeginn und Ferienende. Das macht elf Sonntags-Öffnungen in diesem Jahr. Hinzu kommen vier verkaufsoffene Sonntage der Stadt, an denen das Outlet ebenfalls geöffnet ist.

Die Outlet-Öffnungszeiten würden auch nach Wegfall des Flugbetriebs nicht eingeschränkt, so Sandra Keßler, Pressesprecherin des rheinland-pfälzischen Arbeitsministeriums, auf Anfrage. Begründung: „Ein Nutzungskonzept des Betreibers des Flughafens und des vormaligen Eigentümers des Outlets sah auch eine eingeschränkte Wiederaufnahme des Flugverkehrs an Wochenenden vor.“ Ein solches Konzept sollte die touristische Anziehungskraft der Region deutlich steigern. „Vor diesem Hintergrund wurde bislang gemeinsam mit dem für Konversion zuständigen Innenministerium die Aufrechterhaltung der Möglichkeit der Sonntagsöffnung an bis zu zwölf Sonntagen grundsätzlich für vertretbar gehalten“, so Keßler.

Outlet darf von 11 bis 20 Uhr geöffnet sein

In Zweibrücken dürfen nach den Vorgaben des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes im näheren Einzugsgebiet des Flugplatzes Zweibrücken „Verkaufsstellen an Sonntagen während der Oster-, Sommer- und Herbstferien von 11 bis 20 Uhr geöffnet sein“, erklärt Keßler. Eingeschlossen seien der Sonntag, der dem ersten Ferientag vorangeht, und der Sonntag, der dem letzten Ferientag folgt. „Diese erweiterten Öffnungsmöglichkeiten betreffen auch das Zweibrücker Outlet“, stellt Keßler klar. Am Ostersonntag sowie an Sonntagen, die auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, sei eine Öffnung allerdings nicht zulässig. Aufgrund dieser Regelung ist laut Keßler 2019 an folgenden elf Sonntagen eine Öffnung möglich: 28. April, 30. Juni, 7., 14., 21. und 28. Juli, 4. und 11. August, 29. September, 6. und 13. Oktober. Zusätzlich zu den genannten Terminen ist das Outlet aber auch an den Tagen geöffnet, an denen die Geschäfte in der Stadt verkaufsoffen sind. Dies ist laut City-Managerin Petra Stricker an folgenden Sonntagen der Fall: 5. Mai, 1. September, 27. Oktober und 29. Dezember.

Freigabe von Feiertagen ausgeschlossen

Wie die Pressesprecherin des Arbeitsministeriums erklärt, dürfen pro Jahr nur maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonntage freigegeben werden. Eine Freigabe von Feiertagen ist ebenfalls ausgeschlossen. Keßler: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der religiösen Erbauung, seelischen Erhebung und Arbeitsruhe bleiben gesetzlich geschützt.“

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