Zweibrücken Zweibrücken: Freudige Reaktionen auf Entscheidung pro Arbeitsgericht

Über 405 Klagen hatten die Arbeitsrichter 2016 im Zweibrücker Schloss zu entscheiden. Die vergleichsweise hohe Zahl bewog das Ju
Über 405 Klagen hatten die Arbeitsrichter 2016 im Zweibrücker Schloss zu entscheiden. Die vergleichsweise hohe Zahl bewog das Justizministerium jetzt, es bei den 14-tägigen Verhandlungen zu belassen.

Zweibrückens Bürgermeister Christian Gauf, der Präsident der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Thomas Seither und Rechtssekretär Roland Oechsle vom Deutschen Gewerkschaftsbund zeigten sich gestern erleichtert, dass das rheinland-pfälzische Justizministerium es nun doch bei den alle 14 Tage stattfindenden Verhandlungen des Arbeitsgerichts im Zweibrücker Schloss belassen wird. Die Landesregierung hatte gestern eine entsprechenden Verordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Es sei eine außerordentlich gute Nachricht für den Justizstandort, sagte Bürgermeister Gauf. An sechs Standorten werden zum 1. April die Gerichtstage aufgelöst, nicht aber in Zweibrücken und Neustadt. Es habe sich gelohnt, immer wieder die stichhaltigen Argumente pro Zweibrücken in Mainz vorzutragen, sagte der Zweibrücker Landtagsabgeordnete Christoph Gensch (CDU). Er freue sich, dass Justizminister Herbert Mertin (FDP) sich gerade noch rechtzeitig korrigiert habe.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x