Zweibrücken Zweibrücken: Finanzamt reduziert Forderungen nach RTL2-Doku

Familie Ast posiert mit Einrichtungsexpertin Eva Brenner (im roten Schal), Architekt John Kosmalla (daneben) und Handwerkern vor
Familie Ast posiert mit Einrichtungsexpertin Eva Brenner (im roten Schal), Architekt John Kosmalla (daneben) und Handwerkern vor ihrem Haus in der Bubenhauser Wolfslochstraße.

Möglicherweise geht die Sache doch noch glimpflich aus: Die Zweibrücker Familie Ast, die für ihre Teilnahme an der RTL2-Helfer-Doku „Zuhause im Glück“ 42.000 Euro Einkommenssteuer zahlen sollte, ist mittlerweile positiver gestimmt. Wie Sabine Ast auf RHEINPFALZ-Nachfrage mitteilt, wurde die ursprünglich verlangte Summe fast halbiert. Es besteht auch die Chance, dass die Asts gar nichts bezahlen müssen.

Vor drei Jahren war Familie Ast wirklich im Glück zuhause. Nach dem kostenlosen Umbau ihres Hauses in der Bubenhauser Wolfslochstraße, den der RTL2-Bautrupp innerhalb einer Woche durchgezogen hatte, war die Freude groß. Später folgte dann das böse Erwachen. Genau wie die anderen – vermeintlich – begünstigten Familien bekamen Asts Post vom Finanzamt. Sie hätten einen sogenannten geldwerten Vorteil erhalten, der versteuert werden müsse. Wie Sabine Ast erzählt, seien ursprünglich 42.000 Euro verlangt worden. Die Oberfinanzdirektion habe dann Zinsen abgezogen, was die Summe auf 36 000 Euro reduziert habe.

Keine Rechnungen von der Produktionsfirma

Schließlich sei vom Fiskus noch entschieden worden, dass die Familie doch nicht für die kompletten Produktionskosten der Fernsehsendung aufkommen müsse. „Jetzt sind wir bei 22 000 Euro“, erzählt Sabine Ast. Nach wie vor sei die Angelegenheit sehr ominös, weil die Produktionsfirma Ufa bislang keinerlei Rechnungen vorgelegt habe. Wie bei vielen der anderen betroffenen Familien auch, kümmere sich nun ein Rechtsanwalt um die Angelegenheit. Gefordert werde, dass die Ufa für die Steuern aufkomme. Eine entsprechende Frist sei verstrichen, man warte nun auf eine Reaktion der Ufa. „Notfalls klagen wir“, macht Sabine Ast deutlich. Die Familie wolle sich auf jeden Fall weiter gegen die Forderungen des Finanzamts wehren.

Möglichkeit: Gegen den Steuerbescheid vorgehen

Wie der Fernsehsender RTL2 durch eine Sprecherin auf RHEINPFALZ-Nachfrage erklären lässt, fanden inzwischen Gespräche mit der Finanzverwaltung statt. Auch wenn diese daran festhalte, dass die Renovierungsleistungen von „Zuhause im Glück“ steuerpflichtig seien, sei „eine erhebliche Reduzierung der Berechnungsgrundlage für die Steuern“ mit der Finanzverwaltung abgestimmt worden. Diese komme allen Familien gleichermaßen zugute. „Wir gehen davon aus, dass die Wohnsitzfinanzämter die Steuerbescheide anpassen. Die Familien können darüber hinaus weiterhin individuelle Positionen geltend machen und so gegebenenfalls eine zusätzliche Reduktion der Steuern erwirken. Folgt das Finanzamt der Argumentation nicht, bleibt die Möglichkeit, gegen den jeweiligen Steuerbescheid vorzugehen“, so die RTL2-Sprecherin.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x