Zweibrücken Zur Sache: Teilhabepaket

Haben Eltern nicht genug Geld, um das Mittagessen ihrer Kinder im Kindergarten oder der Schule zu bezahlen, sie mit Nachhilfeunterricht zu fördern, für Ausflüge, im Sportverein, an der Musikschule oder bei Freizeiten anzumelden und ihnen einen Schulranzen, Stifte sowie Hefte für die Schule zu kaufen, dann greift seit 1. Januar 2011 das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Ansprüche auf Unterstützung haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Leistungen, die eine Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit gewährleisten sollen, werden nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Die Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket stellt der Bund.

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