Zweibrücken Wallhalben: Ex-Verbandsbürgermeister siegt vorm Verwaltungsgericht

Der Wasserzweckverband Sickingerhöhe-Wallhalbtal darf die Kosten, die für Löschwasser auf Vorrat anfallen, nicht mehr über die Wassergebühren finanzieren. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden und keine Berufung zugelassen. Das Urteil ist ein Erfolg für den früheren Verbandsbürgermeister von Wallhalben (Kreis Südwestpfalz), Berthold Martin (FWG), der damals selbst Vorsitzender des Wasserzweckverbands war. Laut Kommunalabgabengesetz muss der Bürger nur das Wasser bezahlen, das er verbraucht, so das Gericht. Löschwasser werde aber für die Allgemeinheit auf Vorrat gehalten, und deshalb müsse auch die Allgemeinheit dafür zahlen. „Uns ist bekannt, dass es in vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz anders gehandhabt wird“, so der der Vorsitzende Richter Thomas Butzinger. Das ändere aber nichts daran, dass es rechtlich nicht zulässig ist.

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