Pirmasens Vor Zivilgericht verloren

Die EGW-Herren putten dieses Jahr in der Landesliga.
Die EGW-Herren putten dieses Jahr in der Landesliga.

«RIESCHWEILER-MÜHLBACH.»Gestritten wurde bis zuletzt darum, ob das Ergebnis des Golfclubs Bad Liebenzell vom 3. Spieltag zurecht in die Wertung der Herren-Oberliga-Saison 2018 einfloss oder ob dieser nicht hätte disqualifiziert werden müssen. Bad Liebenzell habe an seinem Heimspieltag seine Mannschaftsmeldung zu spät eingereicht, sagt Klaus Veith, Schriftführer des Ersten Golfclubs Westpfalz. Infolgedessen wurden die Nordschwarzwälder zunächst disqualifiziert, traten aber trotzdem zum Mannschaftswettkampf an. Daraufhin legte Bad Liebenzell Protest ein. Sieben Wochen nach dem letzten Spieltag nahm der Deutsche Golfverband (DGV) die Disqualifikation zurück. Durch die so zurückgewonnenen Punkte rückte Bad Liebenzell in der Tabelle noch vor den EGW. Die Golfer aus Rieschweiler-Mühlbach wurden deshalb noch durchgereicht bis auf den Abstiegsplatz. Am 22. Januar erwirkte der EGW vor dem Landgericht Wiesbaden eine einstweilige Verfügung. Darin wurde dem DGV aufgegeben, die Herrenmannschaft des EGW in der Spielsaison 2019 vorläufig in die Oberliga einzugliedern und die Teilnahme am Spielbetrieb zuzulassen. Hiergegen setzte sich der DGV zur Wehr. Mit Beschluss des Landgerichts Wiesbaden vom 7. März wurde die einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen. „Die Ablehnung des Gerichts ist fehlerhaft“, kritisiert Veith. Laut EGW-Rechtsbeistand Dieter Müller-Dülfer sei das Gericht von der falschen Voraussetzung ausgegangen, dass die Aufstellung vom zweiten auf den dritten Spieltag automatisch im Intranet vorgetragen werde. Allerdings müsse man die Aufstellung vor jedem Spieltag neu eingeben, und das habe Bad Liebenzell nicht gemacht. Die möglicherweise auf den Golfclub aus Rieschweiler-Mühlbach zukommenden Gerichtskosten von geschätzten 10.000 Euro sowie der möglicherweise späte Gerichtstermin ließen den EGW davor zurückschrecken, weitere Rechtsmittel einzulegen. Veith: „Es ist unwahrscheinlich, dass der Gerichtstermin vor Beginn der Runde terminiert wird. Die Folge wäre eine unklare Situation, selbst bei erfolgreichem Prozess.“ 10.000 Euro Prozesskosten-Risiko Am Mittwochabend entschied der EGW-Vorstand in einer Sitzung, nicht weiter dagegen juristisch vorzugehen. „Unser Mannschaft hätte nach jetzigem Stand in der Landesliga antreten müssen. Hätte das Gericht zu unseren Gunsten entschieden, wären wir in der laufenden Runde in die Oberliga eingestiegen“, erklärt Veith. Die Folge wäre gewesen, dass der EGW die bisher absolvierten Partien nicht mehr hätte nachholen können. Veith: „Deshalb wäre ein Abstieg fast schon sicher gewesen, wir wären wieder in der Landesliga gelandet und hätten ein Jahr verloren. Es gilt jetzt, in der Landesliga wieder die Meisterschaft und den Aufstieg zu holen, damit wir nächstes Jahr wieder in der Oberliga sind.“

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