Zweibrücken Versuchter Totschlag in Zweibrücken: Viereinhalb Jahre Haft für 42-Jährige

Aus dem Streit um eine Bowle wurde eine Bluttat. Archivfoto: moschel
Aus dem Streit um eine Bowle wurde eine Bluttat. Archivfoto: moschel

Viereinhalb Jahre Haft – dazu wurde eine 42-jährige Zweibrückerin verurteilt. Das Schwurgericht hielt sie für schuldig, versuchten Totschlag an einem Bekannten in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen begangen zu haben. Sie sei dabei vermindert schuldfähig gewesen. Wegen ihrer Alkoholabhängigkeit ordnete das Gericht ihre Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an. Die Beweisaufnahme habe die Anklagepunkte des Staatsanwaltes bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre Haft gefordert, der Verteidiger von einem minder schweren Fall gesprochen. Er plädierte auf drei Jahre Haft. Die Richterin ging ausführlich auf die Entwicklung des tätlichen Angriffs der Frau auf ihre beiden Bekannten (58 und 66 Jahre alt) am Abend des 18. September ein. Am frühen Nachmittag habe man sich im Stadtgebiet aufgehalten, Alkohol getrunken und weiteren gekauft. In der Wohnung der Verurteilten kam es dann zum Streit. Sie habe zu Recht bestimmen wollen, was mit dem gekauften Alkohol zu geschehen habe. Eigentlich sollte eine Bowle angesetzt werden. Man war sich uneins. Die 42-Jährige habe mit Gegenständen um sich geworfen und die beiden Männer angegriffen, wobei sie den Älteren am Rücken mit einer Glasscherbe verletzt und dem Jüngeren mit einem abgebrochenen Flaschenhals in den Hals gestochen habe. Es sei dem „allerglücklichsten Umstand“ zu verdanken, so die Vorsitzende, dass sie nicht die Halsschlagader traf. Sie hat den Tod nicht gewollt, aber billigend in Kauf genommen.

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