Zweibrücken Teilnehmer sollen Steuern nachzahlen: „Zuhause im Glück" wird eingestellt

Zuhause im Glück war Familie Ast aus Zweibrücken-Bubenhausen nur so lange, bis die Nachzahlungsforderungen vom Finanzamt ins Hau
Zuhause im Glück war Familie Ast aus Zweibrücken-Bubenhausen nur so lange, bis die Nachzahlungsforderungen vom Finanzamt ins Haus flatterten. Archivfoto: Steinmetz

In diesem Jahr läuft die 15. und letzte Staffel der RTL2-Fernsehsendung „Zuhause im Glück“. Der Privatsender stellt das seit 2005 laufende Format ein. Dahinter stecken unter anderem sich häufende Fälle von Familien, die sich zunächst tatsächlich im Glück wähnten, nachdem RTL2 ihre Häuser renoviert hatte, die dann aber deswegen mit hohen Forderungen vom Finanzamt konfrontiert wurden. Eine der betroffenen Familien war Familie Ast aus Zweibrücken-Bubenhausen. Ein Sprecher von RTL2 sagte, dass viele Faktoren bei der Einstellung des Formats eine Rolle spielten, darunter sinkende Zuschauerzahlen. Zuletzt machte „Zuhause im Glück“ Schlagzeilen, weil Familien sich nach ihrer Teilnahme hohen Forderungen vom Finanzamt ausgesetzt sahen. Sie sollten Einkommenssteuer zurückzahlen, da sie durch den kostenlosen Umbau des Eigenheims einen sogenannten geldwerten Vorteil erhalten hätten, der versteuert werden müsse. Familie Ast aus Bubenhausen sollte ursprünglich 42 000 Euro Einkommenssteuer zurückzahlen, dann wurde die Summe von der Oberfinanzdirektion reduziert. Zuletzt standen 22 000 Euro im Raum. Das Haus der Asts war im Februar 2015 von „Zuhause im Glück“ umgebaut worden.

x