Zweibrücken Tabak mit Drogen bestäubt: Häftling freigesprochen

Der jetzt freigesprochene Angeklagte verbüßt noch eine Reststrafe bis 2024 in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken.  Foto: Stei
Der jetzt freigesprochene Angeklagte verbüßt noch eine Reststrafe bis 2024 in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken.

Die Berufungskammer des Landgerichts Zweibrücken hat am Dienstag einen 42-jährigen Häftling der Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken von dem Vorwurf freigesprochen, in seiner Zelle mehrere Päckchen Tabak mit 52 Gramm synthetischen Drogen bestäubt zu haben. Schon das Amtsgericht war zu diesem Urteil gekommen, jedoch hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Verteidiger verwies darauf, dass die Zelle offengestanden haben könnte und ein Mithäftling für die Tat verantwortlich sein könnte. Zumal der 42-Jährige in einem anonymen Brief an die Poststelle der JVA angeschwärzt wurde. Der Angeklagte saß schon über 20 Jahre seines Lebens hinter Gittern. Derzeit ist er wegen mehrerer Raubüberfälle auf Einkaufsmärkte in Ludwigshafen, Speyer und Kirchheimbolanden in Haft. Er war zu 13 Jahren Haft verurteilt worden, im Jahr 2024 hat er seine Strafe verbüßt.

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