Zweibrücken Rimschweiler: Streit um Außenbebauung geht in nächste Runde

Um sie geht’s: die Mauer hinter dem Rimschweilerer Restaurant „Zur Post“, die das Grundstück zum Radweg hin abgrenzt.
Um sie geht’s: die Mauer hinter dem Rimschweilerer Restaurant »Zur Post«, die das Grundstück zum Radweg hin abgrenzt.

Bei dem seit Jahren schwelenden Mauerstreit könnte ein Ende in Sicht sein - wenn der Bauausschuss am Dienstag einer Klarstellungssatzung zustimmt.

Die Mauer des Anstoßes liegt drin – im jetzt in einer Klarstellungssatzung definierten Innenbereich in Rimschweiler zwischen Vogesenstraße, Forstbergstraße, Bahnhofstraße und Radweg. Dem Bauausschuss wird die Satzung am Dienstag zur Zustimmung vorgelegt. Gibt der Ausschuss grünes Licht, rückt ein Ende des seit Jahren schwelenden Streits um Rimschweiler Bauten im Außenbereich ein Stück näher. Wie zuletzt am 4. Januar berichtet, kam der Mauerstreit ins Rollen, als das Bauamt von den Wirtsleuten des Restaurants „Zur Post“ forderte, eine zum Radweg hin gebaute Mauer und weitere Aufbauten auf dem Grundstück hinter der Gastwirtschaft abzureißen. In der Begründung hieß es, die beanstandeten Aufbauten lägen im Außenbereich. Die Wirtsleute legten Widerspruch ein. Das Oberverwaltungsgericht urteilte: Das Bauamt darf den Abriss von Bauten im Außenbereich zwar verlangen. Aber: Es darf sich nicht einen Einzelfall herauspicken, sondern muss auch in der unmittelbaren Umgebung genau hingucken.

Grenze nicht klar festgelegt

Nun sorgten sich auch die Nachbarn entlang des Radwegs, von denen etliche ebenfalls Garagen, Schuppen und Ähnliches auf ihrem Grundstück stehen haben. Der Rimschweiler Ortsbeirat ging auf die Barrikaden. Die Anordnungen des Bauamts störten den sozialen Frieden in Rimschweiler, hieß es, und schließlich ging es wegen des Mauerstreits auch im Stadtrat heiß her. Ein Argument, das dabei ins Feld geführt wurde: Die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich im genannten Gebiet sei nirgends klar festgelegt, die Grenzziehung des Bauamts sei willkürlich. Die CDU-Stadtratsfraktion setzte sich letztendlich mit ihrem Vorschlag durch, dass mittels einer Klarstellungssatzung eine eindeutige Grenze festgelegt wird. Um den Entwurf der Satzung und ob der Lageplan so vom Bauausschuss akzeptiert wird, geht es nun am Dienstag. Kann die Mauer dann bleiben, wenn der Ausschuss ja sagt? Laut rheinland-pfälzischem Baurecht müsste das der Fall sein: Der Bau einer Mauer an der Grundstücksgrenze ist grundsätzlich ein verfahrensfreies Vorhaben, für das man keine Baugenehmigung braucht, wenn sie nicht im Außenbereich liegt. Die Mauer muss verkehrs- und standsicher sein, darf also kein Risiko für Passanten darstellen, und sie darf nicht höher als 1,80 Meter sein. Das ist die Mauer des Anstoßes in Rimschweiler nicht.

Klarstellungssatzung abwarten

Stadtpressesprecher Heinz Braun meinte dazu gestern auf Anfrage, man müsse jetzt erst mal abwarten, ob die Klarstellungssatzung beschlossen wird. Dann sehe man weiter. Er sah es nicht so, dass die Mauer dann automatisch bleiben darf. Bei der Abstimmung, ob eine Klarstellungssatzung aufgestellt werden soll oder nicht, gab es im Stadtrat viel Kritik an der Verwaltung und an Oberbürgermeister Kurt Pirmann. Ratsmitglieder aller Fraktionen bemängelten, dass sie sich beim Rimschweiler Mauerfall vom Bau- und vom Rechtsamt falsch informiert fühlten. Dem OB wurde vorgeworfen, er habe die Ratsmitglieder dazu drängen wollen, sich in dieser Sache ruhig zu verhalten.

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