Kreis Südwestpfalz Regierung erweitert Fluthilfe

Ein Unwetter wie dieses über Webenheim richtete im Juni im Saarland große Schäden an.
Ein Unwetter wie dieses über Webenheim richtete im Juni im Saarland große Schäden an.

Nach dem der Starkregen Anfang Juni im Saarland große Schäden anrichtete, können nun Geschädigte aus weiteren Orte Finanzhilfe bei der Landesregierung beantragen. Nach Angaben des Finanzministeriums wurden zusätzliche Schadensgebiete in die Liste zur Entschädigung aufgenommen.

Nach Angaben der saarländischen Landesregierung werde die Liste der zu entschädigenden Orte um die Ortsteile der Gemeinden Schmelz, Eppelborn, Wadern und Weiskirchen erweitert. Außerdem zählen nun auch Bebelsheim und Bliesmengen-Bolchen sowie Lebach, Aschbach, Gresaubach und Landsweiler zu den Schadensgebieten. Einwohner, die in den gelisteten Orten von den Starkregenfällen betroffen waren, können bis zum 16. August Finanzhilfe beim Land beantragen. Bei den bisherigen, bereits als Schadensgebiete ausgezeichneten Ortsteilen, endet die Frist bereits am 31. Juli. Betroffene können sich mit ihren Anträgen entweder direkt an ihre Gemeinde oder auch an den zuständigen Landkreis wenden. Das Finanzministerium erklärte, die 570 bereits vorliegenden Anträge (wir berichteten) auf Soforthilfe mache deutlich, dass es einen hohen Hilfebedarf gebe. Die öffentliche Hand wolle mit dem Geld zumindest einen kleinen finanziellen Beitrag zur Linderung der Notlage leisten.

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