Zweibrücken Prozess gegen Zweibrücker Immobilienmaklerin: 20 Betrugsvorwürfe

Vor dem Landgericht ist eine Immobilienmaklerin aus Zweibrücken wegen Betrugs angeklagt. Laut Anklageschrift soll sich die über 50-Jährige unter Vorspiegelung falscher Tatsachen von einem Hausverkäufer über 100 000 Euro für angebliche Gebühren, Notarkosten und vertragsvorbereitende Handlungen wie Bereitstellungsgebühren für Kredite bei Banken widerrechtlich angeeignet haben.

20 Vorwürfe des vollendeten Betrugs umfasst die Anklageschrift von Staatsanwalt Martin Kiefer. Die Frau war von dem Geschädigten beauftragt worden, sein Anwesen im westlichen Saarland zu verkaufen. Von September 2014 bis April 2016 forderte sie von dem Verkäufer Beträge zwischen 500 und 20 000 Euro für angebliche Notarkosten, vertragsvorbereitende Handlungen sowie Kreditbereitstellungsgebühren. Auch machte sie Fahrtkosten für Termine mit angeblichen Interessenten geltend. Dem Verkäufer täuschte sie offenbar solvente Käufer vor, unter anderem eine prominente Sportgröße aus dem Boxer-Milieu, die angeblich bereit war, mehr als den geforderten Kaufpreis zu zahlen. Auch in diesem Fall leistete der Verkäufer eine Vorauszahlung. Angeblich hat sich die Angeklagte anteilig daran beteiligt.

Dubiose Geldanlage in Tunesien

Am siebten Verhandlungstag am Freitag wurden vier Zeugen angehört. Die erste Zeugin ist Mitarbeiterin der Angeklagten im Immobilienbüro. Auf Nachfrage erklärte sie der Kammer, dass das Anwesen ab 2015 an die Gemeinde Überherrn als Flüchtlingsunterkunft vermietet wurde. Obwohl das Haus wegen der Überschuldung des Geschädigten zu diesem Zeitpunkt unter Zwangsverwaltung stand, wurden die Mieteinnahmen in Höhe von bis zu 3000 Euro monatlich auf das Konto der Immobilienfirma überwiesen. Anschließend wurde das Geld dem geschädigten Hausverkäufer in bar ausgehändigt. Dazu die Zeugin: „Er wollte offenbar nicht, dass die Ehefrau etwas davon erfährt“. Dies sah die Vorsitzende Richterin, Susanne Thomas, als problematisch an. Ihrer Meinung nach wurden hier offenbar die Mieteinnahmen an der Zwangsverwaltung vorbeigeführt. Da die Angeklagte weiterhin beharrlich schweigt, ist die Kammer für die Urteilsfindung auf die Vernehmung von Zeugen angewiesen. Dabei fährt das Gericht zweigleisig. Auf der einen Seite stehen die Anschuldigungen des Hausverkäufers wegen der Zahlungen an die Maklerin. Auf der anderen Seite geht es um eine dubiose Geldanlage in Tunesien. Ein 56-Jähriger Landwirt aus der Südwestpfalz gerät dabei immer mehr in den Fokus der Verhandlung. Bereits zum dritten Mal sagte er vor Gericht aus. Am sechsten Verhandlungstag legte er eine angeblich von der Maklerin unterschriebene Quittung über 21 000 Euro vor, die sie von dem Landwirt in bar entgegennahm. Hier brach die Angeklagte erstmals ihr Schweigen. Nach Sichtung der Quittung sagte sie: „Das ist nicht meine Unterschrift, die ist gefälscht.“

Landwirt spricht von 200.000 Euro Verlust

Der Landwirt beziffert seinen Verlust auf annähernd 200 000 Euro. Von der Richterin darauf angesprochen, erklärte er, dass er jährlich Transaktionen am Kapitalmarkt in Höhe von 400 000 bis 500 000 Euro tätige. In den Jahren 2012 und 2013 bediente er sich eines Mittelsmannes, eines 55-jährigen Zweibrückers, der öfter Urlaub in Tunesien machte. Ihm überwies er 120 000 Euro aufs Konto und händigte ihm einmal 42 000 Euro in bar aus. Als Gegenleistung vereinbarten sie schriftlich, das Haus des Zweibrückers als Sicherheit für den überwiesenen Betrag einzusetzen. Dazu der Mittelsmann am Freitag vor Gericht: „Ich war nur Vermittler. Zusammen mit dem Ex-Mann der Angeklagten, einem Tunesier, flog ich 2012 und 2013 sechs- bis siebenmal nach Tunesien. Dort übergab ich das Geld in bar an einen Rechtsanwalt, der Deutsch sprach. Die Deviseneinfuhr ist für Tunesien auf 9000 Euro pro Person begrenzt. Der Rechtsanwalt kaufte ein Grundstück in Süd-Tunesien, angeblich wurde ein Haus darauf errichtet.“ Er selbst hat das Anwesen nie gesehen. „Ich habe nur Urlaub gemacht.“ Nach dem letzten Aufenthalt in Tunesien erhielt der Vermittler von dem tunesischen Rechtsanwalt einen versiegelten Umschlag, in dem sich alle Vertragsunterlagen befanden. Er selbst habe die Unterlagen nicht eingesehen und dem Landwirt nach der Rückkehr übergeben. Da sich die Sicherheitslage 2013 im Zuge des Arabischen Frühlings veränderte, war er seither nicht mehr in Tunesien. Für Verwirrung sorgte der Landwirt in der Verhandlung am Freitag. Er fragte den Rechtsanwalt der Angeklagten, ob er denn jetzt ein Grundstück in Tunesien besitze. Dazu erklärte der Anwalt, dass er sich zu gegebenem Zeitpunkt äußern werde. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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