Zweibrücken Pirmasens: Kreisverwaltung empfiehlt Ausbau des Zweibrücker Outlets

Mehr Arbeitsplätze auch für Südwestpfälzer: Die Kreisverwaltung begrüßt in einer Vorlage für die Ratssitzung am Montag die gepla
Mehr Arbeitsplätze auch für Südwestpfälzer: Die Kreisverwaltung begrüßt in einer Vorlage für die Ratssitzung am Montag die geplante Erweiterung des Zweibrücker Outlets. Foto: Claus-Peter Schmidt

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz ist für den geplanten Ausbau des Zweibrücker Outlets. In einer Empfehlung für die Sitzung des Kreistages am Montagnachmittag argumentiert die Verwaltung mit einem Gewinn an Arbeitsplätzen und einer „angesichts einer sich verdichtenden Marktsituation“ Absicherung der bestehenden gut 1250 Jobs.

Wie berichtet, will der Betreiber Via Outlets das 18 Jahre alte, auf dem Gelände des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (Zef) liegende Verkaufszentrum für den Herstellerdirektvertrieb um 8500 Quadratmeter Nettoverkaufsfläche, um 40 bis 50 Läden, ausbauen und damit 300 bis 350 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. 50 Millionen Euro will Via Outlets investieren.

Der Landkreis ist Mitglied des für die Aufstellung der Bebauungspläne auf dem Flugplatzgelände zuständigen Zef, hat neben der Stadt Zweibrücken, der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und den Ortgemeinden Contwig, Althornbach und Mauschbach eine der 18 Stimmen der Verbandsversammlung und stellt aktuell mit Landrätin Susanne Ganster (CDU) die Verbandsvorsteherin.

Verwaltung: Outlet wird Kosten für Gutachten und Anwälte tragen

In der Vorlage an die Kreistagsmitglieder heißt es, dass nach einer Besprechung mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt davon auszugehen ist, dass umfangreiche verwaltungsrechtliche Verfahren (Raumordnungsverfahren, Beantragung einer Zielabweichung) vor einer Erweiterung des Fashion Outlets durchlaufen werden müssen. Der Outlet-Betreiber sei bereit, erforderliche Gutachten beizubringen und auch die Kosten der Rechtsberatung zu übernehmen.

Gutachter: Vereinbarungen mit Neunkirchen und Homburg nicht mehr bindend

Laut Kreisverwaltung wurden die rechtlichen Möglichkeiten eines Ausbaus geprüft und als aussichtsreich bewertet. Der Stuttgarter Fachanwalt für Verwaltungs- und Bauplanungsrecht, der Outlet-Spezialist Hans-Jörg Birk, geht davon aus, dass ein 2004 mit der Stadt Neunkirchen geschlossener Vertrag, der die Verkaufsfläche des Outlets auf 21 000 Quadratmeter begrenzt, den Zweckverband und die Beteiligten nicht mehr bindet. 2009 sei die Wirkung abgelaufen. Auch die gleichlautenden Beschlüsse der Zef-Versammlung und der Stadträte von Zweibrücken und Homburg aus dem Jahr 2003 seien heute, 16 Jahre später, rechtlich nicht mehr bindend. Ein so weitreichendes Veränderungsverbot widerspräche dem Baugesetzbuch. Die Vereinbarungen mit Neunkirchen und Homburg hatten damals langwierige Rechtsstreitigkeiten bis zum Bundesverwaltungsgericht beigelegt.

Am Montag Grundsatzbeschluss im Kreistag, am Mittwoch Thema im Stadtrat

In der Sitzung des Kreistages am Montagnachmittag soll ein Grundsatzbeschluss für den Outlet-Ausbau gefasst werden. Der Zweibrücker Stadtrat beschäftigt sich am Mittwoch in nicht-öffentlicher Sitzung mit den Outlet-Plänen.

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