Kreis Südwestpfalz Opfer steht Todesangst in den Augen

In dieser Fastfood-Filiale in Pirmasens hat sich die Tat abgespielt.
In dieser Fastfood-Filiale in Pirmasens hat sich die Tat abgespielt.

«Pirmasens.» Bei der Verkündung ihres Urteils war die Kammer am Dienstag nach dreitägiger Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte seiner getrennt lebenden Ex-Ehefrau im Oktober 2018 im alkoholisiertem Zustand mit der Faust auf die Lippe geschlagen hat. Vor allem stehe aber auch fest, dass er am 16. November die 29-Jährige an deren Arbeitsplatz im McDonalds mit einem Teppichmesser am Hals mit dem Tode bedroht hat: Damit habe er herausfinden wollen, ob sie eine neue Beziehung eingegangen ist. Das Gericht verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Geiselnahme. Mit dem offenen Teppichmesser am Hals habe er die Frau gezwungen, ihn in den Umkleideraum zu begleiten, um dort ihr Handy zu kontrollieren. Ein zufällig anwesender SEK-Beamter überwältigte den Mann. Die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas sagte am Dienstag, es sei davon auszugehen, dass der Angeklagte zur Tatzeit etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte und daher vermindert schuldfähig war. Weil die Geiselnahme nur zehn Minuten dauerte, geht die Kammer von einem minderschweren Fall aus. Dennoch hatte die 29-Jährige Todesängste ausgestanden. Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwältin Karin Ephan. Der Opferanwalt Walter Höh sah indes keinen minderschweren Fall. Er wollte, dass der Angeklagte mindestens fünf Jahre hinter Gitter kommt. Höh appellierte an den Angeklagten, seine Ex-Frau künftig in Ruhe zu lassen. Nur das „beherzte und trainierte“ Eingreifen des SEK-Beamten habe Schlimmeres verhindert. Dieser schilderte vor Gericht, wie bedrohlich die Lage der 29-Jährigen war. „Der Frau stand die Todesangst in den Augen“, wiederholte die Richterin die Worte des SEK-Manns. Gegen das Urteil ist Revision zulässig.

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