Kreis Südwestpfalz Opfer erinnert sich nur vage

Auf dem Rechtsweg durch die Instanzen: So könnte man den Prozess gegen einen 42-Jährigen aus der Südwestpfalz beschreiben, der 2014 seine damalige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung zweimal vergewaltigt haben soll.

Das Amtsgericht Pirmasens hatte den Angeklagten am 3. Februar 2016 zu zweieinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung in zwei Fällen verurteilt. Das Gericht war nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Mann im April und Mai 2014 seine damals 31-jährige Ehefrau im Wohnzimmer auf der Couch vergewaltigt hat. Der Angeklagte ging gegen dieses Urteil in Berufung. Bei der anschließenden Berufungsverhandlung sprach ihn das Zweibrücker Landgericht frei. Gegen den Freispruch war wiederum der Anwalt der Nebenklägerin, Bernhard Stegner, in Revision gegangen – mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Zweibrücken kassierte das Urteil. Die Anklage wurde zurück ans Landgericht Zweibrücken gesandt. Dort wird seit gestern vor einer anderen Kammer erneut über den Fall verhandelt. Der Angeklagte will erneut einen Freispruch erreichen. Hatte der 42-Jährige in den vergangenen beiden Prozessen vor Amts- und Landgericht ausführlich ausgesagt, saß er nun schweigend neben seinem Verteidiger, machte nur Angaben zu seiner Person. Der Vorsitzende trug erneut die Vorwürfe der Anklage vor. Demnach soll der Angeklagte am 28. April 2014 seine Ehefrau auf der Wohnzimmer-Couch mit Gewalt entkleidet und ihre Arme über ihrem Kopf festgehalten haben. Vergewaltigt habe er sie anschließend mit den Worten: „Was der andere kann, kann ich auch.“ Die Anklage nennt Eifersucht als Motiv. Der 42-Jährige habe vermutet, dass seine Frau eine außereheliche Beziehung mit einem jüngeren Mann hatte. Dieser bestätigte als Zeuge gestern vor Gericht die sexuelle Beziehung, die er damals mit der Frau des Angeklagten hatte. Nach den Worten des mittlerweile 31-Jährigen traf er sich ab Januar 2014 mit der Frau in seiner und ihrer Wohnung oder in einem Auto. Die Beziehung sei mittlerweile beendet. Die Ehefrau, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, konnte sich gestern nach eigenen Worten nur noch vage an Einzelheiten erinnern. Sie bleibt aber bei den Vergewaltigungsvorwürfen gegen ihren Ex-Mann. Der Prozess wird morgen fortgesetzt.

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