Zweibrücken Luftrettung Zweibrücken: Wer bekommt den Hubschrauber?

So sieht der Hubschrauber aus, den die Luftrettung in Zweibrücken stationieren möchte.
So sieht der Hubschrauber aus, den die Luftrettung in Zweibrücken stationieren möchte.

Der im November beantragte Transporthubschrauber mit medizinischem Personal am Flugplatz fliegt immer noch nicht. Der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Gensch drängt jetzt auf einen Bescheid der Landesregierung.

Die Schließung des Evangelischen Krankenhauses machte es deutlich: Die Kliniklandschaft in Deutschland ändert sich. Kleinere Häuser schließen, sofern sie nicht rechtzeitig besondere Schwerpunkte setzen konnten. Die Häuser der so genannten Maximalversorgung – bei uns in der Region die Uniklinik Homburg und das Westpfalz-Klinikum – bündeln die Kompetenz. Der Strukturwandel ist politisch gewollt. Das Gesundheitswesen ist öffentliche Daseinsfürsorge. Länder und Gemeinden haben die Aufgabe, es zu organisieren. Der Druck zur Spezialisierung hat zur Folge, dass Patienten häufiger als früher verlegt, zwischen Kliniken hin- und hertransportiert werden. Gewöhnlich per Krankenwagen, in besonders heiklen und eiligen Fällen per Hubschrauber. Die als gemeinnützig anerkannte Deutsche Stiftung Luftrettung (DRF) ist mit 29 Stationen neben dem ADAC der größte Betreiber von Rettungs- und Intensivtransporthubschraubern (RTH und ITH) in Deutschland. Sie will am Flugplatz Zweibrücken einen Intensivtransporthubschrauber stationieren. Einen vom Typ Airbus H 145, besetzt mit zwei Piloten, einem Arzt und einem Notfallsanitäter. Einsatzgebiet: die Westpfalz und das östliche Saarland.

Zweibrücken aus fachlicher Sicht bester Standort

„Wir sehen den Bedarf in der Region“, sagt Petra Hentschel, die Sprecherin der DRF. Man könne von einigen Hundert Verlegungsflügen im Jahr sicher ausgehen. Die Uniklinik Homburg mit ihren Schwerpunkten Lungenbehandlung und Transplantation nimmt besonders häufig einfliegende Patienten auf. Die Uniklinik verfügt über einen Hubschrauberlandeplatz. Die Stiftung Luftrettung hält den Zweibrücker Flugplatz als Basis für eine dauerhafte Stationierung für besser geeignet, weil er schon jetzt die technischen Möglichkeiten für einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb biete, mit Unterkünften für Personal und Tankstelle, einer sehr guten Verkehrsanbindung über die Straße. Der Flugplatz Zweibrücken ist als Sonderlandeplatz mit Nachtfluggenehmigung zugelassen. Zweibrücken sei aus fachlicher Warte – Versorgungsbedarf, Flugtechnik – der beste Standort in der Region. Deshalb hatte die Luftrettung den Antrag auf Stationierung am 7. November beim rheinland-pfälzischen Innenministerium und am 21. November beim saarländischen Innenministerium gestellt. Beantragt wurde ein Intensivtransporthubschrauber für den 24-Stunden-Betrieb.

Luftrettung: "Keine Antwort aus den Ministerien"

Die Triwo, die den Flugplatz Zweibrücken betreibt, würde den Kunden Luftrettung begrüßen. „Eine Stationierung wäre auch kurzfristig möglich“, sagt Triwo-Standortleiter Benjamin Grünagel. Das Projekt hängt aber „in der Luft“, weil beide Landesregierungen den Antrag nicht beschieden haben. „Wir haben bis dato keine Antwort aus den Ministerien“, sagt die Sprecherin der Luftrettung. Das rheinland-pfälzische Innenministerium bestätigt dies indirekt und begründet dies mit einer Klage, die die Stiftung Luftrettung am 5. April beim Verwaltungsgericht in Mainz eingereicht habe. „Aufgrund des laufenden verwaltungsrechtlichen Verfahrens“, so einen Ministeriumssprecherin, „können wir keine weiteren Auskünfte in der Angelegenheit erteilen.“ Die Gemengelage ist schwierig, weil politische Kräfte – offen und verdeckt – wirken. Wie von der RHEINPFALZ mehrfach berichtet, hat die Hilfsorganisation Johanniter Luftrettung im Oktober einen Intensivtransporthubschrauber auf dem Grundstück eines Privaten in einem Industriegebiet in Sembach bei Kaiserslautern stationiert. Das zuständige Innenministerium hat diese Stationierung weder beauftragt noch genehmigt. Gleichwohl unterstützen Politiker aus Kaiserslautern und der Nordpfalz das Vorpreschen der Johanniter vehement. Wohl auch weil der Johanniter-Hubschrauber nicht nur Patienten verlegt, sondern auch Notärzte zu Einsätzen fliegt, so genannte Primäreinsätze, und damit offenbar eine Lücke in der Notfallversorgung schließt. Die nächstgelegenen Rettungshubschrauber sind in Ludwigshafen (Christoph 5) und am Saarbrücker Winterberg-Krankenhaus (Christoph 16) stationiert. Das Land Rheinland-Pfalz hat – sozusagen auf Druck der nordpfälzischen Kommunalpolitik – im Februar eine Zwischen-Konzession eines ITH bis März 2020 ausgeschrieben. Das Land pocht dabei auf ein offenes, das heißt für jeden interessierten Anbieter zugängliches, Verfahren. Sollte ein in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben, dass tatsächlich Bedarf für eine Stationierung eines weiteren – dann Rettungshubschraubers – in der Westpfalz besteht, sei ohnehin eine Ausschreibung erforderlich, die mit EU-Recht konform ist.

Gensch pocht auf transparente Darlegung

Die Stiftung Luftrettung sieht mit der „Zwischen-Konzession“ für die Johanniter EU-Vorgaben und auch technische Voraussetzungen für eine Stationierung verletzt. Deshalb, so Luftrettungs-Sprecherin Petra Hentschel, klage man. „Er ist nun Aufgabe des Verwaltungsgerichts Mainz, die Rechtskonformität des laufenden Konzessionsverfahrens zu überprüfen.“ Für Christoph Gensch, den Zweibrücker Abgeordneten im Mainzer Landtag und Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz, sind die Vorgänge unklar. Er pocht auf eine öffentliche, transparente Darlegung, woher der Bedarf für einen kombinierten Rettungshubschrauber mit intensivmedizinischer Transportfunktion (Fachleute sagen: dual use) für das nordpfälzische Gebiet plötzlich kommt. Mit kleinen Anfragen, vergangene Woche beim Landtag eingereicht, will er von der Landesregierung verlässliche Zahlen erhalten und fragt auch, ob vor dem – aus seiner Sicht rechtlich fraglichen – Eingreifen der Johanniter „eine dramatische medizinische Unterversorgung in der Region mit häufiger Verletzung der Hilfsfristen“ bestanden habe – und warum die Landesregierung gegebenenfalls nicht eingegriffen hatte. Den niedergelassenen Arzt stört auch, dass durch die „Zwischen-Konzession“ offenbar einzig und allein ein sehr begrenztes Gebiet um Kaiserslautern abgedeckt werden soll, nicht jedoch Zweibrücken und die Südwestpfalz. Eine so gravierende Organisationsänderung im Rettungswesen, müsse sehr genau begründet sein, zumal die Krankenkassen die Millionenkosten zu tragen hätten. Wobei Gensch klar macht, dass er sehr wohl von einem steigenden Bedarf an Intensivtransporten in der Region ausgeht. Bei einer langfristigen und kostenintensiven Festlegung dürften aber nur fachliche Gründe ausschlaggebend sein. „Nach meinem bisherigen Kenntnisstand wäre, wenn eine Bedarfsanalyse dies rechtfertigt, eine Stationierung am Flugplatz Zweibrücken die beste Lösung. Die Argumente des 24-Stunden-Betriebs, der flugtechnischen und der medizinischen Versorgung, sprechen dafür“, sagt Christoph Gensch. Er hat deshalb die Landesregierung auch gefragt, wie sie zum Antrag der Luftrettung nach Stationierung eines Hubschraubers in Zweibrücken steht.

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