Kreis Südwestpfalz Kunststückchen am Steitzhof: Geldstrafe für Motorradfahrer

Das Motorrad fing durch den Aufprall Feuer und brannte aus.
Das Motorrad fing durch den Aufprall Feuer und brannte aus.

Wegen eines Wheelies – Fahren auf dem Hinterrad – hat das Zweibrücker Amtsgericht am Dienstag einen 21-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben zu einer Geldstrafe verurteilt. Der junge Mann hatte auf einer wenig befahrenen Nebenstraße im Industriegebiet am Zweibrücker Flugplatz mit seinem Motorrad Kunststückchen probiert und war mit einem Transporter zusammengestoßen.

Wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung wurde er von Amtsrichter Christian Orth verwarnt und muss 600 Euro Geldstrafe an den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr bezahlen. Auf seinen nach dem Unfall einbehaltenen Führerschein muss er sechs Monate verzichten. Zusätzlich trägt er die Kosten des Verfahrens. Es war am Abend des 29. Juni, als der junge Mann seine Fähigkeiten auf einem 120 PS starken Motorrad testen wollte. Die Seilmacherstraße auf der Gemarkung Contwig in der Nähe der Firma Verope ist für Insider und Zuschauer ein beliebter Treff. Laut Anklage soll der 21-Jährige an diesem Abend sein Motorrad beschleunigt und versucht haben, nur auf dem Hinterrad zu fahren. Wegen einer Kuppe sah er einen entgegenkommenden Transporter, der mit zwei Personen besetzt war, erst im letzten Moment. Er bremste voll und verlor die Kontrolle über sein Motorrad, das frontal gegen den Transporter prallte, Feuer fing und vollständig ausbrannte (wir berichteten zuletzt am 3. August). Der Angeklagte konnte kurz vor dem Zusammenstoß von seinem Motorrad abspringen und rutschte rechts an dem Transporter vorbei. Dabei wurde er nur geringfügig am rechten Handgelenk verletzt, obwohl er ohne Helm und Handschuhe unterwegs war. Die Unfallfolgen räumte der junge Mann im Beisein seines Rechtsanwaltes, Klaus Leinenweber aus Pirmasens, umfänglich ein. Den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung wollte er doch so nicht stehen lassen. Seiner Meinung nach ist der Unfall lediglich auf einen Fahrfehler von ihm zurückzuführen. Das nahm ihm der Richter nicht ab: „Hören Sie mal, ich sitze nicht hier, um mir eine Geschichte aus 1001 Nacht anzuhören“, sagte Orth und beschloss, den Fahrer des Transporters als Zeuge anzuhören. Dieser bestätigte die Anklageschrift und gab an, dass der Motorradfahrer nicht weit genug rechts gefahren sei. Die Insassen des Transporters klagten nach dem Unfall über Kopf- und Schulterschmerzen, da der Aufprall den Airbag ausgelöst hatte. Der Fahrer war sogar eine Woche krankgeschrieben. Am Transporter wurde durch den Brand des Motorrads die Frontverkleidung beschädigt. Nach der Vernehmung des Zeugen bat der Verteidiger um ein sogenanntes Rechtsgespräch unter den Prozessbeteiligten. Im Anschluss gab der Angeklagte eine Erklärung ab. Er entschuldigte sich für sein leichtsinniges Verhalten und bestätigte die Angaben des Zeugen. Daraufhin konnte auf die Vernehmung weiterer Zeugen verzichtet werden. Staatsanwältin Claudia Feß sprach in ihrem Plädoyer von Imponiergehabe sowie jugendtypischem Verhalten und forderte eine Bestrafung nach dem Jugendstrafrecht, da der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Der Verteidiger verwies auf die Kehrtwende, die sein Mandant bei der Verhandlung gemacht hatte. Außerdem stellte er klar, dass er noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Das Urteil stellte er in das Ermessen des Gerichts. Eine gehörige Standpauke musste sich der junge Mann vom Richter in dessen Urteilsbegründung anhören: „Sie wurden, obwohl Sie keinen Helm und keine Handschuhe trugen, nur leicht verletzt. Das Motorrad rutschte unter den Transporter und wurde nicht hochgeschleudert. Das hätte für die Insassen schwerwiegende Folgen gehabt. Auch wären die am Straßenrand stehenden Zuschauer bei einem anderen Unfallverlauf gefährdet gewesen.“ Erleichtert akzeptierte der junge Mann das Urteil.

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