Zweibrücken Kundgebung: Aufgelöst, weil sie sich auflöste

Dass das Ordnungsamt am Mittwochabend die gegen den Nationalen Widerstand gerichtete Kundgebung auf dem Hallplatz auflöste, hat laut Stadtsprecher Heinz Braun mit dem Versammlungsrecht zu tun. Zwei Drittel der Teilnehmer hätten sich Richtung Alexanderplatz aufgemacht. Der Veranstalter, das Bündnis „Gemeinsam gegen rechts“, habe die Kundgebung daraufhin nicht aufgelöst. Das habe dann das Amt übernommen − auch zum Schutz der Organisatoren, wie Braun erklärt: „Wenn es unterwegs zu einem Zwischenfall gekommen wäre, bei dem zum Beispiel eine Scheibe zu Bruch geht, wäre ansonsten nach wie vor der Veranstalter verantwortlich gewesen.“ Teilnehmer hatten zudem kritisiert, dass das Ordnungsamt die Personalien einiger Ordner kontrollierte, die das Bündnis bei der Kundgebung eingesetzt hatte. Auch das sei üblich und durch das Versammlungsrecht gedeckt, sagte Braun.

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