Zweibrücken Knieschuss bei Treibjagd: Jäger verurteilt

Zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Zweibrücken am Donnerstag einen 78-jährigen Jäger aus dem Kreis Kaiserslautern. Er hatte im August 2017 bei einer Treibjagd einem Treiber ins Knie geschossen und ihn so schwer verletzt, dass der 56-Jährige arbeitsunfähig wurde und immer noch an Krücken geht. Zusätzlich muss der Angeklagte in der dreijährigen Bewährungszeit monatlich 300 Euro Schmerzensgeld an das Opfer bezahlen, und er trägt die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage. Die Anklage warf dem Jäger vor, bei einer Treibjagd auf Wildschweine in ein Maisfeld zwischen Bechhofen und Rosenkopf geschossen zu haben, ohne einsehen zu können, wer sich darin aufhielt. Die Kugel traf den Geschädigten unterhalb des linken Knies. Der Verteidiger des 78-Jährigen räumte die Anklageschrift umfänglich ein. Sein Mandant habe mittlerweile die Waffen seinem Sohn übereignet und seinen Waffenschein an die zuständige Behörde zurückgegeben.

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