Zweibrücken Fünf Jahre für Straßenräuber

Die Große Jugendkammer des Zweibrücker Landgerichts verurteilte gestern zwei junge Männer (20 und 21 Jahre alt) aus Zweibrücken zu Haftstrafen. Sie hatten in der Nacht zum Rosenmontag 2016 in der Alten Ixheimer Straße einen 46-jährigen Mann überfallen und beraubt.

Wegen schwerer räuberischer Erpressung wurde der 21-jährige Anführer zu fünf Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Sein ein Jahr jüngerer Komplize, den die Kammer lediglich als Mitläufer ansah, muss wegen Beihilfe ein Jahr hinter Gitter. Die Kammer folgte in dem Urteil der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe und wandte bei beiden das Jugendstrafrecht an. In die Strafen der beiden Männer sind Urteile für frühere Vergehen eingerechnet. Das Zweibrücker Landgericht hatte den 21-Jährigen bereits im November zu einer vierjährigen Jugendstrafe verurteilt, weil er an den Raubüberfällen auf Pizzaboten in Zweibrücken beteiligt gewesen war (wir berichteten mehrfach). Nun wurde die Haftstrafe auf fünf Jahre und drei Monate erhöht. Der 20-Jährige war wegen Diebstählen bereits zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, was sich nun auf ein Jahr erhöhte. Der Vorsitzende Richter Michael Schubert ging in seiner Urteilsbegründung auf den Verlauf dieser „schweren kriminellen Tat“ ein. „Sie haben unter der Gottlieb-Daimler-Brücke mit anderen jungen Männern abgehangen und kamen auf die Idee, für alkoholischen Nachschub zu sorgen“, berichtete Schubert. Um 1 Uhr waren sie in der Alten Ixheimer Straße unterwegs und entdeckten auf dem gegenüberliegenden Bürgersteig ihr späteres Opfer, einen 46-jährigen Zweibrücker. Die jungen Männer wechselten die Straßenseite. Der 21-Jährige zog ein Klappmesser aus seiner Kleidung und drückte es dem Opfer auf den Bauch. Er forderte den 46-Jährigen auf, „alles rauszugeben“. „Der andere ist nachgegangen, hat sich daneben gestellt und dem Opfer den Weg abgeschnitten“, sagte der Richter. Der Überfallene hatte kurz zuvor sein Bargeld in der Spielothek gelassen. Als Beute nahmen die Räuber deshalb das Handy des Opfers und ein Päckchen Zigaretten mit. Danach liefen sie zurück zur Gottlieb-Daimler-Brücke. Das erbeutete Handy verkaufte der 21-Jährige dort für zehn Euro an einen Bekannten. Schubert charakterisierte die Persönlichkeiten der beiden Angeklagten als sehr unterschiedlich. Der 21-Jährige sei der Haupttäter. „Er hätte die Tat auch ohne seinen Mitläufer begangen“, sagte der Richter, der die kriminelle Vergangenheit des Angeklagten betonte. Im Strafvollzug, so der Richter, verhalte sich der 21-Jährige anständig, doch sobald er aus dem Gefängnis komme, falle er in alte Muster zurück. „Wenn Sie rauskommen, haben Sie ein ganzes Stück an sich zu arbeiten“, mahnte der Richter. Da die beiden Angeklagten die Urteile gestern ebenso akzeptierten wie die Vertretung der Staatsanwaltschaft, sind sie rechtskräftig.

x