Zweibrücken FRAGEN UND ANTWORTEN: Was darf man in der Wahlkabine, was ist verboten?

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Kinder dürfen mit in die Wahlkabine. Allerdings nur, solange sie noch nicht lesen können.

Kreuzchen mit Lippenstift? Ja. Im Wahllokal die SPD-Tätowierung zur Schau stellen? Nein. Am 26. Mai sind in Rheinland-Pfalz Kommunal- und Europawahlen und dabei gibt es einiges zu beachten. Hier ein Überblick.

Ich finde meine Wahlbenachrichtigung nicht. Darf ich dennoch wählen?

Ja. Alle, die im Wählerverzeichnis gelistet sind, können wählen, sofern sie den Personalausweis dabei haben oder im Wahllokal bekannt sind. Ich bin am Wahlsonntag unterwegs. Kann ich nur in dem mir zugeteilten Wahllokal meine Stimme abgeben? Die Wahl muss grundsätzlich im zuständigen Wahllokal erfolgen. Mit Wahlschein kann man aber auch im gesamten Wahlkreis seine Stimme abgeben. Den Wahlschein muss man allerdings, wie für die Briefwahl, vorher bei der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung beantragen. Wie lange darf ich mir Zeit nehmen in der Wahlkabine? Es gibt kein Zeitlimit. Wer aber den Betrieb aufhält, kann ermahnt werden. Die Wahllokale schließen um 18 Uhr, bis dahin sollte man seine Wahl getroffen haben. Wenn ich meine Kreuzchen an der falschen Stelle setze und das sofort korrigieren will: Kann ich noch mal von vorne anfangen? Ja. Den Stimmzettel so falten, dass keiner sieht, was draufsteht, zum Wahlvorsteher gehen und um einen neuen Stimmzettel bitten. Der alte sollte vor den Augen des Wahlvorstands in Stücke gerissen werden. Am besten die Schnipsel mit nach Hause nehmen. Gibt es einen Dresscode oder kann ich auch im Schlafanzug wählen? Ob Jogginghose, Badeanzug oder feiner Zwirn: egal. Eine Einschränkung gibt es aber. Wahlwerbung ist im und vor dem Wahllokal verboten. Wer also im SPD-Shirt oder mit dem FDP-Schlüsselband kommt, dem droht der Rauswurf. Auch entsprechende Tattoos müssen verdeckt werden. Setzt man sich darüber hinweg, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Dürfen Wahlvorsteher und Wahlhelfer auch tragen, was sie wollen? Ja. Muss ich den Stift benutzen, der in der Kabine liegt? Grundsätzlich nicht, die Wähler dürfen auch eigene Stifte verwenden, sagt die Bundeszentrale für politische Bildung. Wähler − oder wohl eher Wählerinnen − können sogar zu Kajal- oder Lippenstift greifen, um ihre Kreuzchen zu machen. Was darf ich außer Kreuzchen auf dem Zettel hinterlassen? Wer herumkritzelt, macht den Zettel ungültig. Anmerkungen sind nicht zulässig, auch nicht die eigene Unterschrift oder weitere Kandidatennamen. Der Stimmzettel ist auch ungültig, wenn keine Stimme abgegeben wurde oder der Wählerwille nicht erkennbar ist. Zudem muss der Zettel im amtlichen Wahlumschlag abgegeben werden. Setzt man nur bei Erst- oder Zweitstimme ein Kreuz, ist der Stimmzettel gültig. Wie ist es bei der Briefwahl? Bei der Briefwahl ist der Stimmzettel ungültig, wenn der Wahlumschlag nicht verschlossen ist. Wähler müssen auch den Wahlschein unterschrieben in den Umschlag stecken. Die Briefwahl von Wählern, die vor dem Wahltag verstorben oder aus dem Wahlkreis weggezogen sind, ist übrigens gültig. Bis wann kann ich meine Briefwahlunterlagen abgegeben? Am Wahltag bis 15 Uhr in den Verwaltungen, bis 18 Uhr im Wahllokal. Sind allein Kreuzchen auf dem Stimmzettel zulässig? Nein. Punkte, Häkchen, egal: Hauptsache, der Wählerwille ist erkennbar. Man darf auch alle nicht gewünschten Bewerber durchstreichen. Verfassungsfeindliche Symbole wie Hakenkreuze sind jedoch auch auf dem Stimmzettel verboten. Muss ich alleine in die Kabine, oder kann ich jemanden mitnehmen? Wahlen sind geheim, deshalb sollte niemand mit. Es sind aber Ausnahmen möglich. Wenn ein Wähler erklärt, er brauche Hilfe beim Ausfüllen, kann der Wahlvorstand eine zweite Person zulassen. Grundsätzlich kann auch ein Mitglied des Wahlvorstands in der Kabine Unterstützung leisten. Wenn der Wahlvorstand kein Problem damit hat, darf auch der Hund mit − vorausgesetzt, er benimmt sich. Kinder dürfen in der Regel mit, wenn sie klein sind und noch nicht lesen können. Darf ich mein Handy mitnehmen? Das Handy darf mit in die Kabine, doch sollte man nicht telefonieren. Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren? Nein. Kann ich anderen im Wahllokal Tipps geben wie „Leute, wählt auf jeden Fall XY ...“? Nein, das ist Wahlbeeinflussung. Die Wähler dürfen auch nicht im Wahllokal laut sagen, wen sie gewählt haben. Wahlen sind geheim, und deswegen müssen die Wähler auch ihren Stimmzettel in der Wahlkabine ausfüllen. Sein Kreuzchen woanders zu machen, ist nicht erlaubt. Wer’s dennoch tut, macht seinen Stimmzettel damit ungültig. Darf man dabei sein, wenn die Stimmen ausgezählt werden? Die Auszählung ist öffentlich. Jeder hat Zutritt zum Wahllokal, auch wenn er nicht wählen darf. Wenn der Wahlvorstand über die Gültigkeit von Stimmzetteln entscheidet, tut er das auch öffentlich. Die Wahlurne wird kurz vor Beginn der Wahl (8 Uhr) verschlossen und nach 18 Uhr, wenn die Wahl beendet ist, geöffnet. Dann beginnt die Auszählung. Wenn ich mir am Wahltag den Fuß breche und nicht mehr laufen kann, wie kann ich dann noch wählen? Es bleibt noch Briefwahl. Die ist am Sonntag bis 15 Uhr möglich. Dafür muss man sich im Wahlbüro melden, also bei der Verwaltung. Der Wahlvorstand im Wahllokal kann nicht helfen, denn der stellt keine Briefwahlunterlagen aus. Damit die kurzfristige Briefwahl klappt, muss der Wähler eine plötzliche Erkrankung nachweisen. Ich bin als Wahlhelfer vorgesehen. Was ist, wenn ich am Wochenende krank werde? Es gibt Listen mit Ersatzleuten, die einspringen können. Abmelden sollte man sich dennoch bei den Verwaltungen. Die sind eigens für die Wahl auch morgen und am Sonntag besetzt. (sbn/hlr)

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