Zweibrücken Flughafen: Land hebt Betriebspflicht auf

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Der Flughafen Zweibrücken wird nach den letzten geplanten Charterflügen am Montag in einer Woche seiner Betriebspflicht enthoben. Angeflogen werden kann Zweibrücken auch nach dem 3. November, allerdings nur noch nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung des Betreibers, also von Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner.

„Rechtlich ermöglichen wir damit den weiteren Flugbetrieb“, sagte Marco Pecht, Sprecher des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Infrastruktur, gestern. Dem Ministerium ist als zuständige Luftaufsichtsbehörde der Landesbetrieb Mobilität (LBM) unterstellt. Die Entbindung von der Betriebspflicht heißt, dass Plathner nicht mehr umfänglich alle Sicherheitseinrichtungen wie den Towerbetrieb, die Flughafenfeuerwehr, auch technische Einrichtungen und andere Dienstleistungen, innerhalb der bisherigen täglichen Betriebszeit 8 bis 22 Uhr vorhalten muss. Und damit verbundene Kosten einsparen kann. Einzelflüge muss er sich aber vom LBM genehmigen lassen. Ob der Verkehr am Flughafen insbesondere für die ansässigen Luftfahrtbetriebe – die Werften Solution Air und Aviation Technik, die Flugschule AS&T und den Fracht- und Businessflieger Arcus Air – noch Sinn macht, sei eine betriebswirtschaftliche Frage, sagte der Ministeriumssprecher. Die jeweiligen Kosten, die sich wegen unterschiedlicher Sicherheitsauflagen an Art und Größe der Maschinen orientierten, seien mit dem dann zuständigen Betreiber, derzeit Insolvenzverwalter Plathner, zu klären. „Wir, das Ministerium, schaffen jedenfalls den rechtlichen Rahmen für weiteren Flugbetrieb in Zweibrücken“, erklärte Pecht. Der Sprecher von Insolvenzverwalter Plathner, Sebastian Brunner, sprach gestern von einem technischen Vorgang. „Wie man weiß, laufen die Prozesse alle noch, einerseits die Investoren-Verhandlungen, anderseits die Bemühungen, den Betrieb im November zu finanzieren, ohne neue Schulden zu machen. Insofern kann man derzeit keine Aussage bezüglich Ob und Wie des weiteren Betriebs machen.“ Zur Frage, ob die Aufhebung der Betriebspflicht betriebsbedingte Kündigungen zur Folge habe, lehnte Plathners Sprecher gestern eine Antwort ab. Der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Markus Rademacher, sagt, die Entpflichtung von der Betriebspflicht habe seiner Einschätzung nach keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Belegschaft erwarte aber in der kommenden Woche eine Auskunft vom Insolvenzverwalter, ob und wie es weitergehe. Nach Plathners Zeitplan sollen die Investorengespräche bis kommenden Freitag abgeschlossen sein. Brunner sagt, als Entscheidungsgrundlage müsse dann eine grundsätzliche Einigung vorliegen – oder eben nicht. Verträge müssten nicht geschlossen sein. Ziel sei es, den Flugbetrieb zu erhalten. Deshalb habe man die Mieter um die 110 000 Euro gebeten, mit denen der für November zu erwartende Betriebsverlust gedeckt werden soll. Dass ein möglicher Käufer zwischenfinanziere, sei auch eine Möglichkeit. Betriebsrat Markus Rademacher jedenfalls sagte gestern, im Gegensatz zu den 36 Mitarbeitern des für die Personenkontrollen zuständigen Sicherheitsunternehmens Big sei bei der ehemaligen Flughafen GmbH noch niemand gekündigt worden. Die Regelung des Insolvenzausfallgeldes sei im September ausgelaufen, seit Oktober bezahle Plathner die Belegschaft. Mittlerweile habe es ungefähr zehn Eigenkündigungen gegeben. Die 20 angebotenen Stellen beim LBM seien noch nicht besetzt. Laut Agentur für Arbeit haben 93 Beschäftigte am Flughafen mittlerweile Beratung im eigens dort eingerichteten Büro gesucht. „Die Mitarbeiter sind jung und willig, der Arbeitsmarkt aufnahmefähig“, sagt Agentur-Chef Hans-Joachim Omlor. Auch er wisse nicht, ob der Betrieb bald eingestellt werden muss. Die Hoffnung auf einen Investor sei noch nicht gestorben.

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