Zweibrücken Drei Jahre Jugendarrest für Autodieb und Unfallfahrer

Zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und einer ebenso langen Führerscheinsperre hat die Jugendkammer am Amtsgericht Ludwigshafen gestern einen 20-jährigen Mann aus Zweibrücken verurteilt.

Das Gericht sah unter anderem die Vorwürfe des mehrfachen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des Autodiebstahls und der Unfallflucht als erwiesen an. „Wir halten die Forderung der Staatsanwaltschaft für tat- und schuldangemessen und erzieherisch geboten“, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Immerhin ermögliche der Schuldspruch dem jungen Mann auch eine Perspektive. Aktuell sei er gerade dabei, in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt seine Mittlere Reife nachzuholen, hoffe im Anschluss auf eine Ausbildung und darauf, seine Drogen- und psychischen Probleme in den Griff zu bekommen. Seit August sitzt der mittlerweile 20-Jährige in Schifferstadt ein. Unter anderem hatte er im April in Zweibrücken zwei Autos gestohlen und damit Unfälle verursacht, bei denen eine Frau verletzt wurde (wir berichteten). Noch am selben Abend entwendete er das Fahrzeug eines Pizza-Lieferdienstes, wurde dabei aber von Zeugen erkannt. Zwar seien alle drei Fahrzeuge unverschlossen gewesen, und der Zündschlüssel habe gesteckt. Trotzdem sei die Initiative des jungen Mannes erschreckend, so die Richterin: „Sie bauen um 12.36 Uhr einen Unfall mit Sachschaden und klauen um 12.45 Uhr das nächste Auto und verursachen den nächsten Unfall, bei dem eine Frau verletzt wird. Das ist besonders dreist und erheblich kriminell“, zumal der Mann bereits zu diesem Zeitpunkt unter Bewährung einer Jugendstrafe stand. „Es ging immer weiter mit ihnen bergab“, folgerte die Richterin, die den jungen Mann bereits am 12. April wegen mehrfachen Diebstahls zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung sowie einem „Warnschuss-Arrest“ von drei Wochen verurteilt hatte. Den Arrest hatte er allerdings nicht angetreten, sondern war untergetaucht und setzte sein strafbares Verhalten fort. Schon im Februar 2015 hatte er in einem Supermarkt in Zweibrücken Süßwaren gestohlen. Im Dezember des Jahres entwendete er in einem Ludwigshafener Baumarkt Elektrogeräte im Wert von über 100 Euro und wurde unter anderem mit Amphetaminen (künstliche Drogen) aufgegriffen. Später stahl er Kennzeichen und Autos, mit denen er unter Drogeneinfluss, aber ohne Führerschein durch die Gegend fuhr. Deutlich wurden auch die Probleme des jungen Mannes, der bei Vater und Stiefmutter in der Nähe von Zweibrücken aufgewachsen ist. Seine leibliche Mutter habe er erst 2010 ausfindig gemacht und war 2014 zu ihr nach Ludwigshafen gezogen, nachdem die Beziehung zu Vater und Stiefmutter sich verschlechtert hatte. Doch auch die Mutter warf ihn wegen Problemen mit Drogen und Kriminalität aus der Wohnung. Unter anderem war der junge Mann bereits für drei Monate im Pfalzklinikum in Klingenmünster in Behandlung. Auch deshalb sprach die Jugendgerichtshilfe von „erheblichen Reifeverzögerungen“ und sprach sich dafür aus, Jugendstrafrecht für den 20-Jährigen anzuwenden, aber auch für eine zusätzliche Maßnahme im Rahmen der Suchthilfe. „In Freiheit besteht ansonsten eine große Rückfallgefahr.“ Das Urteil der Ludwigshafener Jugendkammer ist rechtskräftig.

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