Zweibrücken Betrunken auf dem Moped

Mit 1,35 Promille betrat am späten Abend des 11. März ein 25-Jähriger aus Neunkirchen das Gebäude der Zweibrücker Polizeiinspektion. Er vermisste sein kurz zuvor in der Stadt abgestelltes Moped. Wegen einer Trunkenheitsfahrt, Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilte ihn gestern das Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung.

Zusätzlich erhielt der 25-Jährige ein Fahrverbot von sechs Monaten. Er darf auch drei Jahre lang keine Fahrerlaubnis beantragen. Die Kosten des Verfahrens trägt er ebenfalls. Bei ihren Ermittlungen stellten die Polizeibeamten fest, dass an dem Moped ein ungültiges Versicherungskennzeichen angebracht war und somit auch kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug bestand. Vor Gericht räumte der 25-Jährige die Vorwürfe in der Anklageschrift umfänglich ein und bestätigte, dass er seit Jahren ein Alkoholproblem hat. Er möchte diesbezüglich in Therapie gehen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bezeichnete den Angeklagten als strafunempfindlich. Sein Vorstrafenregister weist seit 2010 insgesamt zehn Eintragungen auf. Davon sind drei Einträge einschlägig. Hinzu kommt die Tatsache, dass er zur Tatzeit noch unter Bewährung stand. Auch der Bewährungshelfer konnte dem Angeklagten keine günstige Sozialprognose ausstellen. Bei der letzten Bewährungsstrafe machte ihm das Gericht zur Auflage, Gespräche mit dem Bewährungshelfer zu führen. Diese Einladungen ignorierte er größtenteils und zeigte sich nicht kooperativ. Als „Genickbruch“ bezeichnete Richter Stefan Pick die Angaben des Bewährungshelfers. „Bewährung muss man sich verdienen. Diese Chance haben Sie nicht genutzt.“

x