Zweibrücken Bechhofen: Anklage gegen Jäger nach Unfall bei Treibjagd

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den über 70-jährigen Jäger aus dem Landkreis Kaiserslautern erhoben, der bei einer Drückjagd einen Treiber angeschossen und schwer verletzt hat. Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf Anfrage mit.

Schwer am Unterschenkel verletzt



Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jäger vor, bei der Treibjagd zwischen Bechhofen und Rosenkopf am 13. August „entgegen der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten seine geladene und entsicherte Waffe in Richtung Maisfeld gerichtet und schussbereit die Hand am Abzug gehalten zu haben, obwohl das Maisfeld für ihn nicht einsehbar war und sich sechs Treiber in dem Maisfeld befanden. Er betätigte sorgfaltswidrig den Abzug. Durch den Schuss wurde ein Treiber getroffen und schwer am Unterschenkel verletzt.“ Ob das Zweibrücker Amtsgericht den Fall vor Gericht verhandelt, hat es noch nicht entschieden. Ein Termin steht demnach auch noch nicht fest. Laut Oberstaatsanwältin Weingardt sieht Paragraf 229 des Strafgesetzbuches für fahrlässige Körperverletzung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

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