Kreis Südwestpfalz Axtmörder muss für 13 Jahre ins Gefängnis

Im Saarbrücker Landgerichtsgebäude fiel gestern das Urteil im Axtmord-Prozess.
Im Saarbrücker Landgerichtsgebäude fiel gestern das Urteil im Axtmord-Prozess.

Das Schwurgericht Saarbrücken erkannte auf Mord aus Heimtücke und verurteilte gestern nach vier Verhandlungstagen einen 40-Jährigen aus Saarbrücken-Bischmisheim zu 13 Jahren Haft. Im Mai hatte der Mann seine Ehefrau im Schlaf mit einem Axthieb gegen den Hals getötet. Das Gericht schließt nicht aus, dass eine schwere depressive Krankheit die Steuerungsfähigkeit des Mannes eingeschränkt hat. Daher attestierte ihm der Richter verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit.

Das Strafmaß wurde von lebenslanger Haft, wie sie der Oberstaatsanwalt Wolfgang Lauer gefordert hatte, auf dreizehn Jahre Gefängnis abgemildert. In der Öffentlichkeit hatte die Tat großes Aufsehen erregt. Gleich nach seiner Verhaftung am 28. Mai legte der Angeklagte in den frühen Morgenstunden bei der Polizei ein Geständnis ab. Er erzählte den Ermittlern, er habe in der Nacht Wahnvorstellungen gehabt und von Dämonen geträumt. Dann habe er seiner im Ehebett schlafenden Frau, mit der er fünf minderjährige Kinder hat, mit einer Axt einen Schlag auf den Kopf versetzt. Anschließend sei er zur Fechinger Talbrücke gefahren, um sich dort das Leben zu nehmen. Er habe noch seinen Vater angerufen und gebeten, die Polizei zu verständigen. Im Anschluss wurde der Mann vor der Polizeiwache Brebach festgenommen. Die Ermittler fanden die getötete Frau im Bett. Der Axthieb hatte sie nahezu enthauptet. Die Kinder, zwischen drei und siebzehn Jahre alt, hatten sich im Haus aufgehalten, von der Bluttat aber nichts mitbekommen. Laut der Ausführungen des Gerichtsmediziners, der mit seiner Kollegin zum Tatort gerufen wurde, hatte ein „mit vehementer Intensität“ geführten Axthieb die Frau auf der Stelle getötet. Auf dem Küchentisch lag ein Zettel mit den Worten „Es tut mir leid. Ich habe euch lieb“. Morgens um 5.24 Uhr erhielt eine Therapeutin, die die Kinder früher regelmäßig betreut hatte, auf ihrem Handy die Textnachricht „Hab ein Auge auf die Kinder“, versehen mit einem traurigen Smiley. Gleichzeitig empfing der Fahrlehrer der Getöteten von deren Handy eine Nachricht mit beleidigendem Inhalt. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte kurz nach der Tat die Nachrichten selbst verschickt hat. Im Verlauf der Beweisaufnahme und der Ausführungen der Psychiaterin im Prozess verschafften sich die Richter ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten. Dessen Ehe mit der sechs Jahre Jüngeren Frau war einer Jugendliebe entsprungen. Schon in jungen Jahren stellten sich beim Angeklagten erste depressive Phasen ein, die ihn sein Leben lang begleiteten. Die Gutachterin bescheinigte ihm „erhebliche narzisstische Neigungen“. Belastungen in der Familie, Existenzängste, die depressiven Phasen und „ein aufgestauter Groll“ – der Mann verdächtigte seine Frau, etwas mit ihrem Fahrlehrer zu haben – ließen ihn nicht zur Ruhe komme. „Er sah alles schwarz“, sagte die Ärztin. Es gebe aber keine Hinweise auf eine psychotische Erkrankung. Die Gutachterin schloss nicht aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit durch die ständige Unruhe, Erschöpfung und psychische Überbelastung vermindert schuldfähig war. Die Kammer folgte den Ausführungen. Die Tat selbst umschrieb der Vorsitzende als „hinrichtungsähnliche Ausführung“. Zum Verurteilten sagte er, er habe seinen Kindern unsägliches Leid zugefügt.

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